Die Zahl der Juristen, die bei oder für die Bundesregierung arbeiten, lässt sich wohl schwer recherchieren. Womit diese sich aber beschäftigen und auch schon mal „rumschlagen“, ist bisweilen doch überraschend.
Beantworten sie doch für die Bundesregierung (17/10379) auch Kleine Anfrage wie die der Fraktion Die Linke (17/10271), ob sich Initiatoren von „Onlinedemonstrationen“ auf das Demonstrationsrecht berufen können. Fazit: Virtuelle Versammlungen – etwa im Internet – sind „mangels Körperlichkeit“ im verfassungsrechtlichen Sinne keine „Versammlungen“.
In der Vorlage wiesen die Fragesteller darauf hin, dass das Bundeskriminalamt (BKA) nach Medienberichten im Juni 2012 die Wohnungen von mehr als 100 Personen durchsucht und Computer sowie andere Ausrüstung beschlagnahmt habe.
Ihnen wurde vorgeworfen, an einer „virtuellen Protestaktion“ gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, der GEMA teilgenommen zu haben. Hierzu sei die Website der GEAM an einem Abend im Dezember 2011 „von den Demonstranten mit Denial-of-Service-Anfragen (DoS) besucht“ worden.
Auf dieses Ereignis, so die Antwort der Bundesregierung, habe das BKA wegen des Verdachts der Computersabotage zum Nachteil der GEMA ermittelt. Mit den Ermittlungen des BKA habe man auch „Bestandsdatenauskünfte“ zu den in Rede stehenden IP-Adressen eingeholt und den „Ermittlungskomplex“ zur Abgabe an die zuständigen Landesdienststellen aufbereitet.
Im April 2012 – nach Abschluss dieser Ermittlungen beim BKA – wurden die Verfahren an Staatsanwaltschaften in 14 Bundesländern abgegeben, wo weiter bearbeitet und ermittelt wurde…und zwar – laut Regierungsauskunft – gegen Anschlussinhaber von 106 IP-Adressen, ohne dass das BKA häuslich durchsucht hatte
Fazit
Bei einer Nutzung von Computerprogrammen, um eine „Denial of Service-Attacke“ auszulösen, kann eine Strafbarkeit wegen Computersabotage gegeben sein. Werden doch bei einer solchen Attacke die Dienste eines Servers den Angaben zufolge „durch eine Vielzahl von Anfragen derart belastet, dass dessen Aufnahme- und Verarbeitungskapazität nicht ausreicht und somit der Zugang für berechtigte Kontaktaufnahmen mit dem Server blockiert oder zumindest erschwert wird“.
Also: Besser nicht mitmachen…
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