Jeder im Internet kann die Website einer Firma immer und überall einsehen. Das macht die Seite(n) zu einem attraktiven Werbemedium. Doch Konkurrenten und Abmahn-Anwälte können auch jeden Verstoß leicht feststellen und Schadenersatz verlangen. Damit ist das Internet eben auch kein rechtsfreier Raum, Urheberrechte sollten grundsätzlich eingehalten werden, sonst droht eine Klage wegen Schadenersatz.Worauf man vor allem achten sollte, macht ein Beitrag aus dem online- Handwerk-Magazin deutlich.
Medienberichte.
Ob Zeitung, Zeitschrift oder andere Quelle, Medienberichte, auch über die eigene Firma, darf der Betrieb nur mit Genehmigung des Urhebers nutzen. Erlaubt ohne Genehmigung: kurze Zitate mit Quellenangabe – aber ohne das Logo oder einen typischen Schriftzug des Mediums.
Werbung.
Werbematerial darf der Betrieb nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Wer etwa einen Papier-Flyer bestellt hat, darf diesen nicht ohne Zusatzerlaubnis des Herstellers ins Netz stellen.
Teambilder.
Für Fotos der Mitarbeiter auf der Homepage braucht der Chef die Erlaubnis von allen. Bedenken Sie bei Gruppenfotos, dass Mitarbeiter die Entfernung ihres Bildes verlangen dürfen, wenn ihr Arbeitsvertrag gekündigt ist.
Links.
Platzieren von Links zu anderen Homepages ist ohne Anfrage zulässig, falls die Zielsite das nicht ausdrücklich verbietet. Aber ein Link darf nicht den Eindruck der Kooperation erwecken, wenn diese nicht besteht. Im Zweifel Website.Inhaber fragen.
Mehr dazu
http://www.handwerk-magazin.de/keine-fremden-bilder-klauen/150/8/178471
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