Momentan macht ein Datenschutz Hoax (Schwindel) auf Facebook die Runde. Die auf den ersten Blick gut gemeinte Meldung hat keinerlei Substanz, trifft aber auf viel Zustimmung bei anderen Facebook Mitgliedern. Dank Shares und Likes verbreitet sich der Schwindel rasant im sozialen Netz.
„Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.“
Dabei stellt sich u.a. die Frage, inwiefern eine Facebook Statusmeldung überhaupt
datenschutzrechtlich relevant ist. Anscheinend nicht, wenn man sich die verschiedensten Meldungen in Blogs und Medien und auf Seiten einiger Datenschutzbeauftragter durchliest. Kein Dienst wird auf solche Meldungen achten können. Selbst das Versenden einer entsprechenden Widerspruchsmail dürfte juristisch nicht haltbar sein.
Im vorliegenden Fall wurde behauptet, die AGB sei erst kürzlich geändert worden, das stimmt so nicht. Es ist schon einige Monate her, dass Facebook Veränderungen an seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen hatte. Zudem müsste ein solcher Widerspruch möglichst in schriftlicher Form erfolgen, also am besten per Brief oder Fax. Und das käme letztendlich wohl einem Rauswurf bei Facebook gleich. Andernfalls liefe der Dienst Gefahr von den abtrünnigen Mitgliedern abgemahnt zu werden. Insofern könnte man besser gleich kündigen.
Schreibe einen Kommentar