Man stelle sich vor, man würde am Arbeitsplatz von einer Kamera gefilmt und wenig später wisse der Vorgesetzte oder Chef mehr über einen, als er sollte. Langfristig wäre möglich, dass man beim nächsten Vorstellungsgespräch mit detaillierten Infos vom früheren Arbeitgebern konfrontiert würde. Wenn die Bundesregierung ihr „Beschäftigten-Datenschutzgesetz“ durch den Bundestag bekommt, könnte dies tatsächlich Realität werden und zum erschreckend nahen Szenario…
Es gilt als überraschend die Regierung zu Anfang des Jahres ihren Gesetzesentwurf dem Bundestag vorlegt. Was folgte, war ein Sturm der Entrüstung von Datenschutz-Beauftragten und Gewerkschaften. Darauf verschob der Innenausschuss die Beratung auf die letzte Januarwoche 2013. Eine Chance für erforderliche 75.000 Mails, die als Appell n sollen, das Gesetz zu Fall zu bringen!
Campact stellt hierzu fest:
Das neue Gesetz würde zwar geheime Videoüberwachung à la Lidl verbieten, gleichzeitig aber die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz massiv ausweiten. Unternehmen könnten durch Screening alle möglichen Daten ihrer Beschäftigten auf Auffälligkeiten abgleichen: Etwa Stammdaten oder Stempelzeiten, aber auch E-Mails oder Internetzugriffe. Und sie dürften beim bloßen Verdacht einer Straftat solche Beschäftigten-Daten sowohl konkreten Personen zuordnen, als auch ohne deren Kenntnis sammeln.
Während das Gesetz die Befugnisse von Unternehmen ausweitet, kümmert es sich nicht um den Schutz von Beschäftigten. Ein Klagerecht für Betriebs- und Personalräte ist nicht im Gesetz enthalten. Das erschwert ihnen, Beschäftigte zu unterstützen – selbst wenn jemand Opfer von illegaler Überwachung wurde.
Die Kritikpunkte sind so zahlreich, dass mit kosmetischen Korrekturen nicht geholfen ist: Der Bundestag muss den Gesetzesentwurf abweisen. Und sich für einen Beschäftigten-Datenschutz engagieren, der seinen Namen verdient. Dafür setzt sich campact ein – zusammen mit den Partnernvon Digitalcourage und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.
An die Fraktionsvorsitzenden
des Deutschen Bundestags sowie
die Vorsitzenden der Ausschüsse
Wirtschaft, Inneres, Justiz, Arbeit und Soziales:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz zum Beschäftigten-Datenschutz höhlt Rechte von Beschäftigten aus und erleichtert es Unternehmen, auf die Daten ihrer Mitarbeiter/innen zuzugreifen.
Es ermöglicht das Screening von Kontodaten, E-Mails und Internetzugriffen sowie offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig fehlt aber ein wirksamer Schutz vor erzwungenen Einwilligungen, etwa bei medizinischen Untersuchungen oder im Falle von Bewerbungen und Versetzungen. Ebenso fehlt ein Klagerecht für Betriebs- und Personalräte.
Ich fordere Sie daher auf, dieses Gesetz abzulehnen! Setzen Sie sich für Beschäftigtendatenschutz ein, der seinen Namen verdient.
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