Polizei informiert bundesweit bis in die Gemeinden
„Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“, lautete vor Jahren ein populärer Sinnspruch zur Unfallvermeidung in Beruf und Arbeit. An ganz anderer Stelle verunfallen mehr Kinder im Pkw als in ihrer Rolle als Fußgänger auf dem Schulweg. Nach ADAC-Angaben sind es 59 Prozent der Unfälle, bei denen Kinder auf dem Weg zur Schule im Auto ihrer Eltern sitzen. Zu Beginn des neuen Schuljahres ist dieses Problem wieder höchst aktuell.
Viele Kinder werden zur Schule gefahren – aus reiner Bequemlichkeit. Auch wenn klar ist, dass sich dies nachteilig auf das selbständige Verhalten des Kindes im Straßenverkehr auswirkt. Kinder sollten nun mal rechtzeitig den Schulweg und die zugehörigen Situationen erlernen.
Eltern oft zu nachlässig
Ist aus verkehrlichen Gründen nicht zu vermeiden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, ist für Buben und Mädchen darauf zu achten, dass sie richtig angeschnallt oder im Kindersitz gesichert sind. Mit der Anschnallpflicht für ihre Kinder gehen viele Eltern jedoch zu nachlässig um. Beim Bundesverkehrsministerium ist erkannt, dass mehr als die Hälfte der Kinder über sechs Jahren im Auto überhaupt nicht oder nicht richtig gesichert. Wichtig ist dagegen das konsequente Anschnallen und die Nutzung der richtigen Sitze für Kinder auch auf kurzen Strecken, so die Hinweise aus allen regionalen und lokalen Polizeistellen.
Um die Verkehrssicherheit zu unterstützen, wird man bei Verkehrs-Kontrollen zum Schulanfang besonders auf die Sicherungspflicht achten; das nun geschieht ganz besonders im Nahbereich der Schulen, wobei Fehlverhalten konsequent geahndet wird.
Die Tipps für Eltern:
** die Kinder konsequent anschnallen und auch auf kurzen Strecken den technisch richtigen Kindersitze nutzen
** das Kind niemals an einer Bushaltestelle oder direkt vor der Schule aussteigen lassen;
** zum Ein- und Aussteigen sollte der Fahrer immer auf der Straßenseite halten, auf der die Schule liegt
** Kinder sollten grundsätzlich zur Gehwegseite aussteigen
** Kinder unter 12 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen grundsätzlich einen zulässigen Kindersitz benutzen.
Als „amtlich genehmigt“ gelten Sitze, die der ECE Regelung 44 entsprechen. Dies erkennt man an der Prüfplakette. Auf dieser findet sich immer ein „E“ im Kreis gefolgt von einer Zahl.
** Seit dem 8. April 2008 müssen Kindersitze der Norm ECE 44/04 oder 44/03 entsprechen. Kindersitze mit anderen Prüfnormen dürfen nicht mehr verwendet werden. Geeignet sind Kindersitze, die dem Körpergewicht des Kindes entsprechen. Daher sind die Systeme in Gruppen von 0-III unterteilt, die jeweils eine bestimmte Gewichtsspanne abdecken.
** auf den richtigen Einbau im Auto achten, auch wenn der Sitz für alle Fahrzeuge geeignet ist, sollte der Einbau vor dem Kauf getestet werden
** als Gefahr gelten Beifahrer-Airbags; sind diese vorhanden, ist die Benutzung rückwärtsgerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz verboten.
Ausnahme: der Airbag wurde durch eine Fachwerkstatt deaktiviert oder der Fahrzeughersteller bietet eine eigene technische Lösung an. Bei betriebsbereitem Beifahrer-Airbag muss ein deutlich sichtbarer
Warnhinweis angebracht sein.
* niemals zu viele Kinder im Auto mitnehmen. Es darf nur die Anzahl Kinder mitgenommen werden, die auch vorschriftsmäßig gesichert werden kann.
Uschi Pferrer meint
Sehr geehrter Herr Bräun, ich habe eher eine Frage zu diesem Thema.
Vielleicht können Sie mir diese ja beantworten. Ich habe aktuell eine
Sitzerhöhung für meine Tochter (4,5 Jahre, ca. 16 kg) erworben, da
sie ab und an bei Bekannten als 3. Kind im Auto mitfährt.
In der Gebrauchsanleitung steht, dass dieser Sitz grundsätzlich
nicht auf einem Beifahrersitz mit Airbag montier werden darf
(also nicht nur bei rückwärtsgerichteter Position?).
Jetzt fahre ich und auch Bekannte eine A-Klasse, für die man den
Airbag nicht ausschalten kann.
Heißt das grundsätzlich kein 3. Kind im Auto mitführen?
Bzw. worin besteht bei einem Unfall das größere Risiko:
* als Kind mit Airbag auf dem Beifahrersitz oder
* als Kind ohne Airbag auf dem Beifahrersitz (kann ja auch nicht
wirklich sicher sein, da der Airbag ja eigentlich eine Schutzfunktion
hat?), oder
* als Kind auf dem mittigen Platz hinten (hier aber in der A-Klasse
kein 3.Punkt Gurtsystem).
Es wäre super, wenn Sie mir hierzu eine Antwort geben könnten
oder ggf. einen Anlaufstelle, die mir hier fachkundigen Rat geben
kann (im dem Sinne, was ist das kleinste Risiko)
Besten Dank, MfG U. Pferrer
braun meint
Wenn der Airbag auslöst,
ist das Kind trotz Kindersitz dadurch gefährdet,
dass es kleiner ist und dass dessen Kopf aufgrund
der relativ größeren Masse schneller nach vorne schwingt.
In der Folge trifft der aufgehende Airbag nicht frontal
auf Brust und Gesicht sondern auf die Schädeloberseite
(Fontanelle) und kann so schwere Halswirbeläulenverletzungen
verursachen!!!!!
Bräun W. Dipl.rer.pol. meint
Sorry,
ich bin zwar Kraftfahrer und Bwl-er für Auotkaufleute, aber ich habe selbst als FS-Jahrgang 1967 keine Erfahrung mit Kindersitzen, auch wenn ich über die Tatsachen und Risiken schreibe…
Ich würde zu Mercedes gehen oder zum TÜV….oder zu einem der anderen Überwachungsvereine…je nach dem, wo Sie wohnen.
author meint
aus dem ADAC-Heft Nov 2011:
Nicht jeder Kindersitz taugt tatsächlich etwas
Im aktuellen Kindersitztest hat der ADAC zusammen mit der
Stiftung Warentest acht Produkte untersucht. Sechs Sitze
überzeugten dabei mit der Gesamtnote „gut“. Beim Bébé
Confort Fero wurden allerdings beim Seitenaufprall erhöhte
Belastungen am Kinder-Dummy gemessen. Deshalb erreichte
dieser Sitz in der Einzelwertung „Sicherheit“ nur ein „befriedigend“. […]
http://www.autohaus.de/nicht-jeder-kindersitz-taugt-tatsaechlich-etwas-1080016.html