Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Gewalt an Frauen
„Gewalt“ wird als Begriff dann sprachlich verwendet, wenn „mit Zwang – vor allem physisch, aber auch psychisch – etwas durchgesetzt werden soll“. Dem informierten und bewussten Bürger ist in diesem Sinne auch klar, dass Gewalt gegen Frauen nicht ein Problem am Rand unserer Gesellschaft ist, sondern an zahlreichen Orten und bei vielen Gelegenheiten mitten in der Gesellschaft stattfindet.
Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) hat sich auch die derzeitige Regierungskoalition darauf verständigt, eine zentrale bundesweite Notrufnummer für betroffene Frauen einzurichten. Ohne bürokratische Hürden soll akut geholfen werden können, was insbesondere den Schutz von Frauen mit betroffenen Kindern rund um die Uhr angeht.
Eingebunden in ein Netz von Unterstützern und helfenden Personen sind dann auch 240 lokale und regionale Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen in Deutschland, die auch in Kontakt stehen zu rund 360 Frauenhäusern und zu vielen weiteren Helfern und Einrichtungen mit Beratung und akuter Hilfe für weibliche Opfer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Bundesweit soll eine einheitliche anonyme Notrufnummern auch außerhalb üblicher Bürozeiten telefonische (Erst-)Beratung für Frauen in allen Gewaltsituationen leisten und Betroffene kompetente weiter vermitteln an unterstützende Einrichtungen vor Ort oder auch entfernt vom belastenden Geschehen.
Voraussichtlich Ende 2011 soll die bundesweite Notrufnummer ein Erst-Angebot sein, worüber man nicht nur ein soziales Umfeld zuständiger Berufsgruppen erreicht, das sich dann auch an Männer richtet, sei es als Unterstützer oder als Täter. Eine große politische und organisatorische Aufgabe also, um eine Struktur aufzubauen, Beratungspersonal zu schulen und eine Kooperation mit bestehenden Gegebenheiten zu etablieren.
Eine begleitende öffentliche Wirkung für eine solche Nummer, muss dann auch betroffenen Frauen vor Ort unbürokratisch und mit niedriger Schwell des Zutritts Unterstützung bieten: von Frauenhäusern und Frauen-Schutzwohnungen über Frauenberatungsstellen, Interventionsprojekten zu spezialisierten Beratungen für Opfer von Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Stalking und Genitalverstümmelung.
Hohe Betroffenen -Quote
Reduziert man die Not einzelner auf einen statistischen Wert, sind es jährlich rund 40.000 Frauen und Kinder, die 360 Frauenhäusern Zuflucht suchen und finden.
Eine solche Hilfe zu finanzieren ist nach der Verfassung Aufgabe der Länder und Kommunen vor Ort. Dazu ist ministeriell die Tagesarbeit, zu unterstützen, indem Einrichtungen vernetzt werden.
Erschreckend hoch sind Daten und Fakten zur Gewalt gegen Frauen, die über Studien erhoben wurden:
* 40 von 100 der befragten Frauen haben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides erlebt.
* 25 von 100 Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartner.
Als Tatsache gilt demnach Frauen sind von häuslicher Gewalt stärker bedroht als durch Gewaltdelikte anderer Art, wie Körperverletzung mit Waffen, bei Wohnungseinbruch oder Raub.
Meist schafft die Trennung der Partner die Situationen, aus denen Frauen besonders von Gewalt bedroht sind. Wer als Partner oder Ex-Partner Gewalt androht, ist oft angetrieben, diese Drohung auch auszuüben.
Wer als Kind Gewalt erfahren hat, trägt sozial ein hohes Risiko, auch als erwachsene Frau Opfer zu werden; doppelt hoch, wenn in Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern erlebt wurden; dreimal so hoch, wenn Betroffene bereits zum Opfer körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden.
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