Wer bei der AOK oder einer Ersatzkasse kranken-versichert ist, der benötigt für den Facharzt meist eine Überweisung und seine Versichertenkarte. Die Leistung des Arztes wird dann mit der Krankenkasse abgerechnet. Kaum ein Patient, weiß, was er mit seinem Besuch in der Sprechstunde an Kosten verursacht hat. Viel eher erhält er statt dessen als einer von jeweils drei Patienten Kenntnis von ’stacheligen Angebote‘ in der Praxis. Es sind die IGeL, die „Individuellen Gesundheitsleistungen“, die nicht als Kassenleistung gelten.
Der Patient muss diese frei wählbaren Zusatzleistungen eines Arztes selbst zahlen, was 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeführt wurde, um den Ärzten zusätzlichen Umsatz für Kostendeckung und Gewinn zu ermöglichen.
Während nach Sozialgesetzbuch Leistungen der GKVen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen, sind alle anderen ärztlichen Leistungen vom Patient selbst zu bezahlen. Beispiel ist die Impfberatung und die Impfung vor einer Fernreise.
Auch die Tauglichkeit für bestimmte Sportarten, wie das Tauchen, bedürfen eines ärztlichen Attests, für dessen Kosten nicht die Solidargemeinschaft belastet werden soll. Klar, dass auch Schönheits-OP’s nicht von der GKV getragen Dies alles gilt auch für viele alternative Heilmethoden, von der Ozontherapie bis zur Sauerstoff-Anreicherung des Blutes.
IGeL im „ärztlichen Sortiment“
Meist jedoch fallen IGeL-Leistungen der Ärzte unter die Vorsorge, die von den Kassen nur bei besonderem Risiko bezahlt wird. So sind es Gynäkologen, Augenärzten, Hautärzten und Urologen, in deren Facharztpraxen diese Leistungen mehr als dreißig Prozent der Einnahmen ausmachen.
Eine komplette IGeL-Liste gibt es dennoch nicht; jeder Arzt kann sich eigene Angebote ausdenken: Akupunktur, Manager-Gesundheits-Check, Vitaminkuren oder Ozontherapie.
Was jedoch als Leistung der Kasse angesehen wird, und diese trotzdem nicht zahlen, sind Ultraschall-Untersuchungen an der weiblichen Brust, der PSA-Test für Männer oder die Messung des Augen-Innendrucks.
Ist nun der konkrete Nutzen nicht belegt, blockieren die Kassen den wertmäßigen Ausgleich.
Wurde eine IGeL-Leistung erbracht, wird nach der Gebührenordnung der Ärzte, der GOÄ abgerechnet: ein EKG liegt bei knapp zehn Euro, eine Messung des Augeninnendrucks bei knapp 15; doch kann der Arzt auch das dreieinhalb-fache abrechnen.
Falscher Sattel – falscher PSA-Wert!
Obwohl bei jüngeren Frauen mit dem Ultraschall an der Brust oft schon frühzeitig Krebs erkannt werden konnte oder über den PSA-Test beim Mann dessen Prostata-Leiden, tragen die GKVen diese Kosten nicht; grad mal 25 Euro.
Wohl auch deshalb, weil ein so genanntes Massen-Screening alle Probanden eines bestimmten Alters zu wenige Erkrankungen bei hohen Kosten erkennt.
Hinzu kommt beim Mann, dass das Prostata-spezifische Antigen (PSA), ein Körpereiweiß, das ausschließlich die Prostata bildet, auch dadurch verstärkt und somit „fehlerhaft“ auftreten kann, wenn der Patient viel radelt ist ein harter Fahrradsattel. Drückt er bei der Fahrt zum Arzt gegen die Vorsteherdrüse, steigt der PSA-Wert ebenfalls an. Zurück zum Absatz
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