Familienministerium verlängert Frist fürs Förderprogramm
Der Begriff des „Betriebskindergarten“ ist weit über 40 Jahre alt. Doch sind die günstigen Tatsachen oft auch wieder untergegangen wie das Unternehmen, in dem eine solche Einrichtung praktiziert wurde. So erinnert man sich im Schwarzwald-Baar-Kreis (Südbaden) in mehreren Altersgruppen an den SABA-Kindergarten, einst ein klangvoller Name (3000 Beschäftige in der Unterhaltungselektronik), der indirekt auch mit weltweit bedeutenden Jazz-Produktionen MPS in Zusammenhang stand. Doch tempi pasati…Nein!
Jetzt hat das Bundesfamilienministerium die Frist für das Förderprogramm Betrieblich Kinderbetreuung BuK bis Mitte 2011 verlängert, das seit Februar 2008 auch mit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aufgelegt wurde.
Fachkräfte und Familie
Beste Gelegenheit für Firmen aller Größen mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten, weil nicht erst seit Neuestem gute Kinderbetreuung zu den tatsächlich wichtigen Zukunftsaufgaben gehören.
Dies nun sollte nicht nur die Ansicht der Bundes-Ministerialen sein, sondern auch all derer, zu deren Unternehmerschaft es gehört, mit einer betrieblichen Kinderbetreuung einen wichtigen Beitrag zu leisten, damit Arbeitnehmer Beruf und Familie besser vereinbaren können.
Damit hätte die Sozialpartnerschaft aus Beschäftigten und deren Familien sowie den Arbeitgebern einen Vorteil, der durch familienfreundliche Angebote die Chancen auf Fachkräfte attraktiv macht.
‚manpower‘-Vorteile
Wurden Firmen in den vergangenen Monaten durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stark ‚gebeutelt‘, kann die verlängerte Antragsfrist neue Spielräume schaffen. Pläne zu betrieblichen Betreuungs-projekten können gelassener angegangen werden und das Förderprogramm kann helfen, das Pojekt dann auch real werden z lassen. Insgesamt keine ’noble‘ Tat des Managements, sondern viel eher ein „manpower-Vorteil“ aus einer jahrelang ungewohnten, weil kostenträchtigen betrieblichen Kinderbetreuung.
Zielgruppe für die Mittel aus dem Förderprogramm sind gewerbliche Unternehmen aller Größen und Branchen in Deutschland, aber Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Recht, zu denen auch Hochschulen zählen.
Mindestens 6 Mitarbeiterkinder
Die Förderung bedingt, dass mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Eine Kooperation mit mehreren Firmen ist durchaus denkbar.
Und geht es um Ausgaben, Aufwand und Kosten gilt, dass für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent des Aufwands bis zu 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gefördert werden. Die Zahlungen laufen bis zu 24 Monate, höchstens jedoch bis Laufzeitende des
des Programms am 31. Dezember 2012.
Interessierte Firmen müssen ihre Anträge so rechtzeitig stellen, dass spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann, sie zu fördern. Gleichzeitig können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine begleitende Finanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.
Mehr Informationen zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung
Schreibe einen Kommentar