Eine „Falle“ für Selbstzahler im Seniorenheim – Ohne und mit Pflegestufe
Die Sachlage muss überraschen. Auf einen Hinweis an die vitale Vorsitzende (96) im Heimbeirat eines badischen Alten-und Pflegeheimes, die als Selbstzahlerin das „ 1x 1“ bemühte, macht eine „Selbstzahler vs. Pflegefall“- Schilderung stutzig, die nicht nur Bewohner von Altenheimen und deren Angehörige interessieren müsste….
Unter der realistischen Annahme, dass zwei Seniorinnen im gleichen Alter (ggf. auch Zwillingsschwestern) als sog. Selbstzahler bei gleich hoher Rente aus eigener Anwartschaft und/oder aus deren Witwen-Status entschieden freiwillig ins APH gehen, sind deren monatliche Renten (mit z. B. 1.350 EUR) und beider über Jahrzehnte erspartes Geldvermögen ein zunächst guter Standard. Schließlich können und konnten 30.000 Euro oder mehr an Sparvermögen beim Antrag auf die lokale Heimunterbringung kaum oder nur bedingt verschwiegen werden…
Diese Tatsache führt nun zunächst bei Voll-Versorgung (auch ‚Voll-Pension‘) zu einer monatlichen Zuzahlung von 350.- EUR /Monat bei 1.700.- EUR für monatliche Unterbringung (plus/minus 50.- EUR je nach Heim) aus dem individuell „ab-schmelzenden“ Geldvermögen als eben sog. Selbstzahler oder aber auch durch anteilige Zuzahlungspflicht der nächsten Angehörigen nach deren monatlichem Einkommen.
Würde nun eine der beiden benannten Bewohnerinnen aus pflegebedürftigen Gründen(eigener Antrag, Antrag des Heims oder Antrag durch den Haus- (Heim-)-arzt) durch den Medizinischen Dienst ihrer Krankenkasse tatsächlich in Pflegestufe I eingestuft (wozu ein Pflegebedarf von täglichen Mindest-Minuten erforderlich sein muss), ergäbe sich folge Finanz-Rechnung:
Die „Kosten“ für die Unterbringung bei PflSt I erhöhen sich – je nach Heim – auf monatlich 2.505.- Euro. Abzüglich der Leistung durch die Pflegekasse (Stufe I ca. 1.000.-) und mit der o.g. Rente
von eben 1.350,.- EUR ergibt sich für den „Selbstzahler in PflSt I“ nur noch eine private
Zuzahlung von 155 Euro Letzteres „schont“ das private Geldvermögen der Person bzw. schont die Zuzahlung durch verpflichtete Angehörige. Aber WARUM ist das so ????
Inzwischen ist festzustellen, dass manche Heime bislang vitale, sich selbst körperlich versorgende Senioren ganz gerne auf Antrag des Hauses in die erste PflStufe einstufen lassen, weil der oft nur bescheidene „erste“ Pflegeaufwand pro Tag bei gegebenem Personalschlüssel in einem günstigem Verhältnis steht zum generierten und eben höheren Umsatz (siehe oben 2.505 Euro).
Heimbewohnern mit prekärer Rente (oder deren Angehörigen in vergleichbar prekärer Situation) ist solcherlei „Rechnung“ völlig gleichgültig.
Frage bleibt: Kann die benannte Schilderung das Prinnzip der Pflege-Versicherung sein…??
Eine Feststellung, die man am besten mal an die Sozialministerin BaWü oder eben mit Beginn des Jahres 2014 an das Bundessozialministerium richtet, wenn denn dieses besetzt sein wird…
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