Seit 1. September 2010 läuft der neue Förderzeitraum für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). „Die“ Chance für rund 40.000 junge Menschen, sich mit dem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst im In- und Ausland für die individuelle Sozialisation und für ein bürgerschaftliches Engagement zu begreifen.
Unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich so das freiwillige Engagement in Deutschland fort, das mit rund 19.400 Plätze im FSJ/FÖJ gefördert wird und ca. 6.700 Plätze für anerkannte Kriegsdienst-Verweigerer bietet, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren. Übrige Plätze im FSJ und FÖJ warten ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes auf Besetzung bei den freien Träger wie Diakonie, Caritas oder Arbeiterwohlfahrt..
Weil der Wunsch, sich freiwillig zu engagieren, nach ministerieller Ansicht als ungebrochen hoch gilt, werden föderativ nach unten betrachtet alle Entscheidungen der Länder begrüßt, sich für FSJ und FÖJ auch finanziell stärker zu verantworten.
Sozialer Dienst im Sabbat-Jahr?
Wenn gleichzeitig klar ist, dass mit dem FSJ und FÖJ nur ein Teil der jungen Bürger erreicht wird, dass diese eine längere Zeit sozialer Verantwortung zu übernehmen, zielt die Idee immer stärker auch auf das Engagement Älterer, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Auch den Männern und Frauen mit dem Wunsch, eine soziales Sabbat-Zeit einzulegen, winkt man mit der Idee des besonderen sozialen Anliegens.
Wenn nämlich der Wehrdienst ausgesetzt wird und damit auch der Zivildienst, werden Sozial-Einrichtungen herausgefordert und gleichzeitig geschwächt.
Und weil aus verfassungsrechtlichen Gründen für den erweiterten Zivil-Dienste mit Bundesmitteln dann auch der Bund die Dienst zu verantworten hat, schafft der ‚Freiwillige Zivildienst‘ dann auch erstmals weibliche Zivis.
Den Dienst im freiwillige sozialen Jahr gibt es in Deutschland seit 1964, das freiwillige ökologische Jahr seit 1993. Teilnehmen können alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem Schulabschluss, solange sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer sich zwischen einem Jahr und 18 Monaten engagieren will, kann sich bei einem der freien Träger für einen Platz in den Bereichen Umwelt, Sport, Kultur, Denkmalpflege oder in einer sozialen Einrichtung bewerben.
Informationen zu den Freiwilligendiensten finden sich unter www.bmfsfj.de.
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