Womöglich noch sind sie schuld dran…
Da haben Gemeinden, Land und Bund über Jahre und Jahrzehnte die Sozialabgaben für ihre Beamten nicht abgeführt, ja nicht abführen müssen, weil der Staatsdiener und sein Arbeitgeber von Anfang an wussten, es gibt Beihilfe im Krankheitsfall und nach den Dienst- die späteren Versorgungsbezüge. Millionen und Milliarden DM und Euros konnten ohne die Arbeitgeberanteile zur sonstigen gesetzlichen Sozialversicherung auf diese Weise „gespart“ werden. Werden immer noch gespart. Doch an den Rückstellung hat ’s gefehlt!
Jetzt muss das Bundesinnenministerium mal wieder Kritik zurück weisen, weil mal auch mal wieder angeblich zu hohe Beamtenpensionen zu monieren sind. Hinter den Forderungen nach Reformen ist jedoch das konkrete Problem klar und deutlich: die Versorgungsbezüge der Staatsdiener könnten in Zukunft die Haushalte von Bund und Ländern sprengen. Ein Problem, das auch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln so sieht.
Bei allseits prekären Haushalts- und Finanzlagen der öffentlichen Haushalte ist nicht überraschend, dass auch Ökonomen ohne direkte Aufforderung die Initiative von CDU-Politikern beklatschen, dass die Privilegien der Beamten-Pensionäre zur Disposition zu stellen seien.
Jährliche Attacken – diesmal aus Köln
Mit Experten-Haltung derer für Finanzpolitik und Steuerpolitik wird dann in Köln publik, das eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien eindeutig belege, dass die künftige Pensionslawine parallel zur demographischen Entwicklung bei mangelnder Vorsorge in den öffentlichen Haushalten besonders in pensions-lastigen Bundesländern die finanziellen Spielräume für Investitionen in die Infrastruktur und auch für die Bildung zweifelsfrei belasten würden
Da ist nicht überraschend, wenn eben diese Spezialisten mal wieder für „dringend erforderlich“ halten, die Privilegien des öffentlichen Dienstes auf den Prüfstand zu stellen. Und das beim Eintrittsalter für Ruhestands-Bezüge wie auch beim Versorgungsniveau, wo für beide durch den Gesetzgeber an die der Renten anzugleichen sei.
Abzubauen sei eine Vielzahl von Daten und Vorschriften, die für die vermeintlichen Privilegien des öffentlichen Dienstes maßgeblich seien. Das soll für die monatliche Durchschnittspension 2009 mit 2700 Euro gelten, weil die Standard-Rente, die erst nach 45 Versicherungsjahren gezahlt wird, gerade einmal 1224 Euro im Westen und 1085 Euro im Osten betrage.
Verrührt werden dann „konkrete Privilegien“ auch mit Anrechnungszeiten fürs Studium, wenn auch nur mit drei Jahren, was bei der gesetzlichen Rentenversicherung nun mal nicht gilt.
Doch weder dies noch die 12 Wochen Schulferien pro Jahr noch andere haben die Lehrer früherer Jahrgänge als Herausforderungen formuliert, sondern seit den 60ern und 70ern nur „angetreten“.
Auch die Tatsache, dass Beamte, abhängig von Ehe und Kindern, sich mit 50 Prozent privat versichern mussten, führte nun mal eben dazu, privat krankenversichert zu sein.
Populistische Jagd auf Beamte
Noch weist das Bundesinnenministerium die Kritik an angeblich zu hohen Beamtenpensionen zurück. Zu Forderungen, der Ruhestand mit 67 müsse auch für Beamte gelten, weiß man nämlich längst, dies sei für die Bundesbeamten bereits gesetzlich festgeschrieben ist, auch wenn es auf Länderebene unterschiedliche Regelungen zur Altersgrenze für die Staatsdiener gibt. Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen schon bei 65 Jahren. Und für Lehrer in BaWü gilt, dass sie das Schuljahr voll machen müsen, in dem sie 64 wurden. Das macht für alle Geburtstage während oder nach den großen Ferien auch schon mal 9 Monate oder zehn im 65. Lehrer-Lebensjahr länger.
Dass der DBB mit dessen Vorsitzenden Heesen mehr Sachlichkeit fordert, ist klar, denn zur populistische Jagd auf Beamte oder Lehrer oder Versorgungsempfänger wird jährlich aus Neue geblasen.
Si wird verschweigen, dass seit der Wiedervereinigung sämtliche Regelungen und Reformen des Rentenrechts wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wurden.
Im Verzicht liegt eine Größe
Als zweifelhaft gilt somit auch die Kritik, dass die Durchschnittspension über der Durchschnittsrente liege, denn im Gegensatz zur Rente ist die Pension ein Voll-Versorgungsmodell aus einem Rententeil als Alterssicherung und einem Anteil der einer Betriebsrente gleiche.
Und ganz zum Schluss sei daran erinnert, dass Pensionäre ihre Versorgungsbezüge voll versteuern müssen; die Rentner nur einen Teil…
Was zur Gesamtfinanzierung zusammen kommt, ist dann seit 1999 für alle Beamten und Pensionäre der Verzicht auf regelmäßig auf 0,2 Prozent ihrer Besoldungs- und Pensions-Erhöhungen zugunsten der Rückstellungen für die Altersversorgung. Also, geht doch!
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