Viele hunderttausend Mini-Jobber werden sich demnächst entscheiden müssen, wie viel sie pro Monat noch arbeiten wollen, dürfen oder werden, um entweder keine Sozialabgaben oder eben doch solche abzuführen.
Für rund 4,5 Millionen Mini-Jobber ist folglich zu entscheiden, wie viel sie pro Woche und pro Monat arbeiten werden. Ein Problem, das auch Arbeitgeber mittelbar betrifft.
Die Forscher des ifo Instituts weisen drauf hin, dass „durch die Anhebung der Löhne […] zahlreiche geringfügig Beschäftigte (bei gleichen Stunden wie bisher) die Schwelle von 450 Euro im Monat übertreffen“ werden.
Doch dann werden auch Sozialabgaben fällig, die das Nettoeinkommen belasten und die Attraktivität solcher Jobs verringern, so die Info vom ifo Institut.
Besser wäre eine bisher mögliche Regelung, (Anmerkung der Redaktion) der Mini-Jobber, vornehmlich Frauen mit „gebrochener Erwerbsbiographie“, würde mit 50 Jahren bis zum 60. Lebensjahr bei 450 Euro im Monat freiwillig (!!) einen kleinen Teil seines Verdienstes an die Rentenkasse (Knappschaft) abführen (ca. 24 Euro), um schließlich dann nach 14 vollen Beschäftigungsjahren eine kleine Rente von ca. 400 Euro bereits mit 60 zu erhalten.
Der neue Mindestlohn macht jedenfalls eine Begrenzung der Arbeitszeit auf 53 Stunden im Monat erforderlich, um bei 8,50 Euro Stundenlohn noch genau 450 Euro im Monat zu verdienen. Eine „Sprungstelle“, auf die aktuell noch zu wenig aufmerksam gemacht wurde.
Wie immer Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf 8,50 Euro reagieren,es könnten längerfristig allein bis zu 863.000 Minijobs verlorengehen. Andere Teilzeitjobs und Vollzeitstellen nicht eingerechnet.
Das Ergebnis hängt allerdings stark davon ab, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Mindestlohn reagieren und wer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen bleibt, so die weitere Info der Studie im ifo Schnelldienst 10/2014.
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