Da werden nicht nur Lehrer aufhorchen: die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind künftig wieder in anderer Weise steuerlich absetzbar als bisher. Beschlossen hat dies das Bundesverfassungsgerichts (BVG), wo die Richter über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster zu entscheiden hatten. Dort hatte man die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet.
Tenor aus steuerlichem und juristischem Aspekt: Das bisher geltende Steuerrecht ist verfassungswidrig und verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (BVG (AZ: 2 BvL13/ 09).
Demnach müssen Ausgaben (auch Abschreibung ohne periodische Ausgaben) fürs häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer absetzbar sein, wenn dieser Raum nicht in vollem Umfang den Mittelpunkt der unselbständigen Beschäftigung darstellt.
Vorausgesetzt wird, dass ein anderer Arbeitsplatz in Unternehmen und Betrieb nicht verfügbar ist. Das nun dürfte dort schwierig werden, wo zum Beispiel Lehrer zwar einen Plätzchen am großen Konferenztisch und zwei Ablagefächer haben, sie sich aber nur mit Kollegen einen PC, einen Internetanschluss und einen gemeinsamen Drucker haben.
Nun haben die Steuerbehörden die Aufgabe, rückwirkend ab 2007 eine Regelung zu finden; laufende Verfahren sind auszusetzen. Betroffene Steuerpflichtige, auch Betriebsinhaber, sollten nun die Folgen als mögliche Konsequenzen aus dem Urteil ableiten.
Schreibe einen Kommentar