Gutes fürs Gemeinwohl – Sozial und ökologisch wertvoll – Von Milliarden keine Rede
Kein Grundwehrdienst mehr – keine Zivis mehr! – Einwandfreie Sache!? Falsch! Denn vielen hundert sozialen Einrichtungen, ob bei den Rettungsdiensten, bei den Alten-und Pflegeheimen oder bei der Jugendarbeit, überall fehlen künftig die „Freiwilligen“, die sich als Zivis meist durch Verweigerung dem Militärdienst entzogen. *) badisch für umsonst
Wer Abi 2011 gemacht hat, wer noch ohne Studienplatz ist oder wer „einfach mal nur so“ praktisch arbeiten will, der kann sich ab dem 1. Juli 2011 dem „Bundesfreiwilligendienst BFD“ zuwenden, sich nützlich machen und dem Gemeinwohl dienen.
Die Arbeit der bisherigen Zivis war als Wehr-Ersatzdienstes durch positiv aufgenommen worden, ohne dass dieser deshalb eingeführt wurde. Vor allem in der Pflege und Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen, im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Landschaftspflege waren die Zivis fast schon ‚Gold wert‘, obwohl es nur als bloße Hilfstätigkeit galt und jetzt – bei deren Verlust- als geradezu dramatisch für die Gesellschaft gelten muss.
Doch die Politik gilt manchmal als „zweifelhaft schlau“: alternativ zu den Zivi-Stellen soll der Bundes-Freiwilligen-Dienst ausglichen, was fehlt. Die Moral dabei: das Gemeinwohl wieder bewusster zu machen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, dem Einzelnen Gelegenheit geben, sich fähig und mit Kenntnissen einzubringen, was fürs eigene Leben zu erfahren, dazu zu lernen und sich zu entwickeln.
Dies alles knüpft an an das „Freiwillige soziale oder ökologische Jahr“, unterscheidet sich aber für jene unter 27, weil der neue Dienst nicht fürs Ausland und noch nicht zum Kindergeldbezug berechtigt.
Bewerbung und Einsatz
Ist der BFD quasi Nachfolger des bislang rein männlichen Zivildienstes, steht der neue Dienst auch Frauen offen – ohne Altersgrenze, wenn auch mit erfüllter Vollzeitschulpflicht und für Ausländer mit Aufenthaltstitel, der ein Arbeitsverhältnis erlaubt.
Einsatz ist möglich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Umweltschutzes sowie der Bildung zur Nachhaltigkeit.
Die „praktischen Hilfstätigkeiten“ sind dann Fahrdienste, hauswirtschaftliche oder Hausmeister-Aufgaben, Begleitung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, die Betreuung von Kindern, Verwaltungsaufgaben, leichte pflegerische Aufgaben oder Rezeptionsdienst.
Als zeitliches Minimum hat der Gesetzgeber sechs Monate bis maximal 18 Monate bestimmt, mit Verlängerung auf 24 Monate (eigentlich am Stück aber ausnahmsweise auch jeweils drei Monate möglich).
Dabei wird „full-time“ mindestens 20 Wochenstunden gearbeitet und eben nicht ehrenamtlich.
Wer auf diese Weise seine Erfahrung, seine Fachkenntnisse und seine Kompetenzen entwickelt, wird der Einzelne begleitet und fachlich angeleitet von Mentor oder Mentorin und in Team-Besprechungen.
Für die Freiwilligen gibt es an 20 Tagen Seminare mit sozialen, ökologischen und kulturellen Inhalten und auch ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung.
Und weil es eben Bundes-Freiwilligen-Dienst heißt, ist eine Vergütung nicht vorgesehen. Wäre da nicht ein Taschengeld (!!) von maximal 330 Euro im Monat (= 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Die absolute Höhe legen jedoch die Einsatzstellen fest, wobei auch Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden können.
Möglich ist auch ein Wohngeld zur Miete.
Dann aber auch die unerwartete Härte: Der Lebensunterhalt muss nachweislich aus anderen Geldquellen finanziert werden. Und das sind dann das Taschengeld, Unterhaltszahlungen der Eltern, geldwerte Vorteile wie Verpflegung und das Kindergeld (bis 25 Jahre).
Erstes Fazit: Milliarden für den Rettungsschirm im Euro-Raum, aber eher ein „Nasenwasser“ für die Zivis der Generation 2011. Da würde selbst der Ex-Kanzler Schröder wohl meinen:
Toll, aber trotz Sozialversicherung, Urlaub und Arbeitszeugnis – großzügig ist anders!
Weitere Informationen über das Bundesministerium zum Bundesfreiwilligendienst
http://www.bundesfreiwilligendienst.de oder
http://www.zivildienst.de/Navigation/Bundesfreiwilligendienst/bfdFreiwillige/bfdFreiwillige_node.html
oder über die Servicehotline unter 0221 / 3673-0.
Per E-Mail sind Fragen möglich über http://www.bundes-freiwilligendienst.de
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