Geldstrafe aus der Porsche Portokasse – Umwelthilfe verklagt Sportwagenbauer
Der Laie hätte es nicht gewusst, bei Günther Jauch wäre es auch keine Quizfrage: die nach der Kennzeichnungsvorschriften zum Energieverbrauch. Deretwegen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut den Autobauer Porsche wegen „fortgesetzter Verstöße gegen diese Vorschriften zum Energieverbrauch“ verklagt.
Wie jüngst (Anfang Juni 2011) der Umwelt-Lobbyist publizierte, habe der Sportwagen-Hersteller innerhalb von sechs Wochen gleich mehrfach seine neuen Fahrzeuge beworben, ohne gleichzeitig auf die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben hingewiesen zu haben. Damit sei nun mal gegen die PKW-Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung verstoßen worden.
Auf dem Internetportal für Händler habe der Hersteller unter www.porsche.de Neufahrzeuge von Porsche-Händlern beworben, ohne die vorgeschriebenen Angaben aufzuführen. Bei dieser Sachlage ist der DUH überzeugt, dass für einen solchen Mangel bei beworbenen Fahrzeugen der Konzern haftet.
In diesem Sinne ist dem DUH dann auch „kein anderer Hersteller bekannt, der so unverblümt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungspflicht verstößt, wie Porsche“. Die Reaktion darauf hat wohl der Sprecher des Sportwagenbauers klar gemacht: Schriftlich habe man der Umwelthilfe erklärt, man ginge dem Problem nach und versuche es zu lösen.
Doch es ist wohl nicht das erste Mal, dass sich die DUH und Porsche wegen der Kennzeichnungspflicht auseinandersetzen. Fehlten doch bereits Hinweise im Herbst 2010, worauf Porsche grad mal 20.000 Euro Strafe zahlen musste.
Strittig waren damals zwei Artikel im Porsche-Magazin „Christophorus“, wozu jedoch das LG Stuttgart entschieden hatte, dass Porsche im firmeneigenen Magazin keine Werbung mache und somit auch nicht gegen die entsprechende Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw verstoßen habe. Der DUV setzte dagegen auf Berufung, worauf ihm das Stuttgarter OLG Recht gab.
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