Jeder Wirtschaftsschüler hat schon davon gehört – von Ausgaben, Aufwand und Kosten. Den Begriff der Kostenpauschale würde er aber eher in der Betriebswirtschaftslehrer oder im Rechnungswesen statt bei den Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten vermuten. Diese nämlich kann das MdB, das Mitglied des Bundestags, aus einem Betrag zahlen, der ihm oder ihr als Pausch-Betrag zur Verfügung steht und der sich in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt hat, so die Recherchen des TV-Magazins „Report Mainz“.
Und so wird es dem normalen Arbeitnehmer fast schwindlig, wenn er erfährt, dass eben diese Jahres-Pauschale, mit der die Abgeordneten ihre Mitarbeiter im Bundestags- und/oder im Wahlkreisbüro bezahlen, von 93.000 Euro im Jahr 2000 auf rund 179.000 Euro im Jahr 2010 gestiegen ist.
Damit kam es zu Transfers aus dem großen Steuertopf, aus dem die Bundestagsabgeordneten mit 149,2 Mio Euro für Mitarbeiter im Jahr 2010 bedient wurden. Und in 2011 wird sich diese Summe auf 151,4 Mio. Euro erhöhen, weil die Abgeordneten-Mitarbeiter von 3.745 (2000) auf 6.067 (2010) gestiegen sind. Im Durchschnitt macht dies für jeden Bundestagsabgeordnete im Jahr 2010 rund zehn Mitarbeiter – fünf in Berlin und fünf im Wahlkreis.
Das nun brachte auch die Landesrechnungshöfe auf den Plan, wo man Hinweise darauf hat, dass „insbesondere in Wahlkreisbüros die vorgeschriebene strikte Trennung zwischen der Arbeit für Partei und Mandat nicht immer beachtet werde“.
Und es riecht auch nach „verdeckter Parteien-Finanzierung“, die zu unterstellen ist, weil die Grenze wohl nicht überall und immer eingehalten wird und eine solche Tatsache der Abgeordneten-Mitarbeit zu beanstanden ist.
Da hat man wohl im März 2011 noch die Fakten in Sachsen-Anhalt geprüft, doch haben andere Rechnungshöfe die Ausgaben für Abgeordnetenmitarbeiter nach „Report Mainz“ seit mehr als zehn Jahren nicht ausreichend oder gar nicht unter die Lupe genommen (bis auf Berlin im Jahr 2007) oder sie verweigern eine Auskunft.
Die Recherche von „Report Mainz“ machte dann deutlich: eine Stichprobe mit 100 von insgesamt 622 Bundestagsabgeordneten ergab, „dass 54 Prozent der untersuchten Bundestagsabgeordneten Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros beschäftigen, die auch herausgehobene und zeitintensive Funktionen in der Partei vor Ort ausüben, wie etwa ein Kreisgeschäftsführer oder ein Fraktionsvorsitzender..
Professor Hans Herbert von Arnim bewertet diese Recherchen im Interview als starke Hinweise auf verdeckte Parteienfinanzierung. Schaue man sich die Beispiele an, so dränge sich förmlich der Eindruck auf, dass hier auf Staatskosten Parteifunktionen ausgeübt werde, und das sei illegal.
Den System-Kritiker von Arnim ärgert zudem, dass sich ihm der Eindruck aufdrängt, dass man sich in allen Bereich unserer Gesellschaft, vor allem aber ganz oben, gerne üppig ausstatte, während unten mit immer weniger Leuten immer mehr der oben ausgebrüteten Sinn- und Unsinnigkeiten ausgelöffelt werden müssten.
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