Auf den ersten Blick sieht die e-Mail von wegen „Käuferschutz“ bei ebay wahrlich echt aus. Doch zwei, frei Tipp- bzw. Rechtschreib-Fehler lassen Zweifel aufkommen, die über die Adresse von „customer-help“ von ebay auch schnell beantwortet wird.
Doch zunächst die gefake-te Aufforderung:
Sehr geehrte/r ….., zur Sicherheit unserer Nutzer, insbesonders (hier Grammatikfehler) Ihres Nutzerkontos, ist es aus Gründen des Käuferschutzes erforderlich, dass wir Sie einer kurzen Legitimationsprüfung unterziehen.
Da es in der Vergangenheit vermehrt zu Missbrauchsfällen mit eBay-Nutzerkonten gab (kam hätte es wohl eher getroffen), möchten wir Sie darum bitten (hier fehlt ein Komma) Ihre Nutzerdaten über das angehängte Formular im Anhang zu validieren. Die Validierung erfolgt vollautomatisch und dauert nur wenige Minuten.WICHTIG: Sollten Sie die Legitimationsprüfung innerhalb der nächsten 5 Tagen nicht durchführen, so wird Ihr eBay-Nutzerkonto vorrübergehend (Rechtschreibung!!) eingeschränkt !
Ihre Hinterlegte (hier großes H) Anschrift bei eBay !
N.N. Ph.-Naumann-Str 2 Villingen 78050 (hier PLZ hinter dem Ort?)Mit freundlichen Grüßen, (hier ein unübliches Komma)
eBay Kundenservice
Abt. Kontosicherheit
Und hier die Antwort von ebay’s customer help:
Hallo, Herr N.N.
vielen Dank für Ihre Nachricht. […]
Sie haben sich an uns gewandt; weil Sie eine Validierungsaufforderung von der sogenannten “ Ebay Käuferschutz “ erhalten haben und wissen möchten, ob diese E-Mail tatsächlich von eBay stammt. […] Bei der Überprüfung dieser E-Mail haben wir festgestellt, dass sie nicht von eBay verschickt wurde. Es handelt sich um eine gefälschte E-Mail, eine sogenannte Spoof-E-Mail.
Spoof-E-Mails stammen nur scheinbar von eBay und enthalten in der Regel einen Link, über den Sie zu einer gefälschten Website gelangen. Dort werden Sie dann gebeten, sich einzuloggen und persönliche Daten und Mitgliedsdaten einzugeben.Was können Sie tun?
Überprüfen Sie, ob die E-Mail von eBay verschickt wurde.
Löschen Sie die E-Mail aus Sicherheitsgründen.
Überprüfen Sie Ihren Computer auf Viren oder Trojaner. […]E-Mails von eBay sind immer auch in Ihrem Posteingang in Mein eBay vorhanden. Überprüfen Sie, ob dort unter „Meine Nachrichten“ eine Kopie der E-Mail abgelegt ist.
Sollte das nicht der Fall sein, leiten Sie die E-Mail an spoof@eBay.de weiter. Dabei ist wichtig, dass Sie die E-Mail nicht mit dem eventuell vorhandenen Virusanhang weiterleiten.
Die Übermittlung würde sonst sofort von Ihrem E-Mail Provider verhindert werden und Sie würden eine Fehlermeldung erhalten.Wir empfehlen Ihnen, die E-Mail aus Sicherheitsgründen sofort zu löschen, auch aus dem E-Mail-Ordner „Papierkorb“ bzw. „gelöschte E-Mails“. Auf keinen Fall sollten Sie auf die E-Mail antworten, auf einen Link oder eine Schaltfläche der E-Mail klicken oder einen Dateianhang öffnen.
Wenn Sie möglicherweise schon persönliche Daten auf einer gefälschten Webseite eingegeben haben, empfehlen wir Ihnen, sofort alle Ihre Passwörter zu ändern und Ihre Kreditkarten-Abrechnung zu kontrollieren. Lesen Sie zudem hier, welche Schutzmaßnahmen Ihnen für Ihr Mitgliedskonto zur Verfügung stehen.
Möglicherweise befinden sich auf Ihrem Computer Viren oder Trojaner, die von der Person verbreitet wurden, die Ihnen die gefälschte E-Mail geschickt hat. Trojaner ermöglichen den Zugriff auf Informationen, die auf Ihrem Computer gespeichert sind. […]
Was unternimmt eBay gegen Spoof?
Wir nehmen die Bedrohung durch Spoof und Phishing sehr ernst. eBay und PayPal arbeiten eng mit Internetprovidern und Strafverfolgungs-Behörden zusammen, um die betreffenden Seiten zu schließen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Zusätzlich hat eBay zusammen mit mehreren Behörden und Unternehmen die Initiative „Deutschland sicher im Netz “ gegründet. Dort finden Sie Tipps und Hinweise zum sicheren surfen im Netz und weitere hilfreiche Themen rund um das Internet. […]Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg auf eBay.
Mit freundlichen Grüßen
Eduardo Kant
eBay Kundenservice
alex meint
Bin reingefallen mit 6500 Euro!
Kann man noch was retten???
Wolfgang Bräun Dipl.Vw. meint
Man darf nun mal nicht blauäugig sein! Bei einer vermeintlich gegebenen
Einzugsermächtigung wären 6 Wochen Zeit gewesen, bei der eigenen Bank eine Rück-Lastschrift zu veranlassen.