Kaum ist die Frauenquote Top-Thema der Politik (Oktober 2014) liest man davon, dass vielen kleinen und mittelgroßen Firmen ‚die Chefs ausgehen‘, was vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn bereits 2012 bis 2014 jährlich in gut 22.000 deutschen Unternehmen der Fall sein soll.
Denn die Berufsjahre der bisherigen Chefs gehen zu Ende; man will abtreten oder aber Tod oder Krankheit zwingen zum Wechsel. Hochgerechnet vom DIHT sind es bis 2017 schon 110.000 Unternehmen, die übernommen werden sollten…. Doch ein Nachfolger aus der Familie ist nicht immer gegeben, man sucht einen Geschäftsführer oder das Unternehmen wird verkauft.
Eine Unternehmensnachfolge zu regeln geht jedoch auch über eine Stiftung, was in Deutschland als Rechtsform eine lange Tradition hat: Bosch, die ZF Friedrichshafen oder Bertelsmann werden nicht mehr durch deren Firmengründer oder Nachfahren geleitet, doch deren Lebenswerk blieb trotzdem bestehen.
Wer eine Stiftung gründen will, muss zunächst eine Satzung schaffen, wobei es wie beim Grafen Hardenberg in derAutomobil-Branche vor 30 Jahren auch darum ging, die ‚Abkömmlinge‘ versorgt zu wissen, das Vermögen des Unternehmens und die Arbeitsplätze zu sichern.
Auf diese Weise wird die zweite Generation nur noch zu ‚Shareholdern‘ und fühlt sich meist wohl damit. Die Gelder, die das Unternehmen erwirtschaftet, stehen dann aber auch für deren Ausbildung und für ein organisches Wachstum bereit.
So legt die Satzung fest, wie sich der Vorstand zusammensetzt, dem meist ein studierter Techniker, ein Finanzfachmann, ein Bänker und ein Familienmitglied angehören.
Bemerkenswert: viele Unternehmen stehen im Eigentum von Stiftungen, sind oft 100 Jahre un mehr Jahre alte Traditionsunternehmen, erzielen Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich und treten mit ihren Marken und Produkten längst auch global auf.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die über das Vermögens eines Stifter eine von diesem festgelegten Zweck verfolgt, und zwar auf Dauer. Begünstigte Personen können nicht direkt auf das Vermögen zugreifen, sondern nur in den Genuss der Erträge kommen.
Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck gegründet werden, meist in privatrechtlicher Form und mit gemeinnützigen Zwecken. Es gibt aber auch Stiftungen, die Eigentümer von Aktiengesellschaften sind, die eine klare wirtschaftliche Ausrichtung haben.
Meist sind Stiftungen – oft auch geführt als Alters-und Pflegeheime wie z.B. die Heilig-Geist-Stiftung Villingen der Fürstin Agnes zu Fürstenberg aus dem 13. Jahrhundert – auf Dauer angelegt, was aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer nicht ausschließt, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).
Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die die Zwecke und die wirtschaftlichen Handlungen festschreibt. Ein Vorstand vertritt die Stiftung, die satzungsgemäß auch zusätzliche Organe und Gremien einrichtet. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Eine Form der Stiftung ist die Familienstiftung. Familienstiftungen sind rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien dienen, sei es durch Gewährung von Zuwendungen (Kapitalstiftung) oder durch Aufrechterhaltung einer Vermögensgesamtheit wie zum Beispiel Unternehmen (Anstaltsstiftung). Zu unterscheiden ist die unternehmensverbundene von der privaten Familienstiftung, die nur steuerliches Privatvermögen verwaltet.
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