„Ach, was muss man doch von diesen ‚bösen‘ Unternehmern hören, sehen oder lesen…??!!“ – Ihnen machen der Mindestlohn, höhere Bezugspreise, teures Personal samt dessen Arbeitszeiten zu schaffen. Doch keiner will mal seine GuV-Rechnung zeigen, anhand der er – egal bei welcherUnternehmensform – besteueret wird.
Wenn ab 1. Januar der Mindestlohn gilt, dann hat diese gleich mehrfach Konserquenzen: Preise werden höher (für 26 % der Unternehmen), ihre Sonderzahlungen geringer (für 23%), Personal wird abgebaut (22%), die Arbeitszeiten werden verkürzt (18%) und dien Investitionen werden wohl geringer (16%).
Dies ist das“Bedrohungspotenzial“ als Ergebnis einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts, die in ersten Dezemberwoche 2014 veröffentlicht wurde. Eine Kombination der Maßnahmen ist geplant, und nicht zu reagieren, gilt angeblich für 43 % der befragten Firmen.
Vom Mindestlohn deutlich betroffen sind die Gastronomen (72%), gefolgt vom Einzelhandel (43%), den Dienstleistern (31%) und dem verarbeitenden Gewerbe (21%). In den neuen Bundesländern sind dem ifo zufolge die Unternehmen auch noch stärker betroffen (43 zu 24 Prozent). Und auch beim Einzelhandel im Osten sind gleich 51 von jeweils 100 Läden vom Kostendruck betroffen.
Da fällt auch den Dienstleistern , und eben im Gastgewerbe, nur ein, mit steigenden Preisen (31%) zu reagieren. Wogegen der Einzelhandel hauptsächlich mit Personalabbau (29%) und verkürzten Arbeitszeiten (33%) reagieren will. Bei der Industrie liegen der Personalabbau (26%) sowie geringere Sonderzahlungen (23%) und steigende Preise (23%) nahe beieinander…
Wer wie die Dienstleistungsbranche eher nicht im internationalen Wettbewerb steht, der kann dann schon mal an der Preisschraube drehen statt mit Entlassungen auf den Mindestlohn zu reagieren. Unter Konkurrenzdruck mit all den Discountern am Markt können zwar Einzelhändler eher nicht mit höheren Verkaufspreisen den Umsatz sichern, was Dienstleister eher durchsetzen können. Somit wird der Kostenfaktor ‚Arbeit‘ im Handel zum Nachteil von Service und Beratung wohl Mitarbeiter entlassen.
Befragt für den monatlichen ifo-Index wurden im November über 6.300 Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Dienstleistungsbranche sowie dem Groß- und Einzelhandel, um jetzt auch die Reaktionen auf den neuen Mindestlohn abzuklopfen.
Doch betroffen sind nur jene, enen die Arbeit nich nicht die Vergütung weret ist, von ein Arbeitnehmer auskömlich leben könnte, ohne „aufstocken“ zu müssen.Doch betroffen sind nur jene, denen die Arbeit nicht die Vergütung wert ist, von ein Arbeitnehmer auskömmlich leben könnte, ohne „aufstocken“ zu müssen.
Wer am Bau schafft, und das meist bei Wind und Wetter, der hat längst eine angemessene Bezahlung,
Die jedoch ist wie bei den meisten Firmeninhabern immer nur so hoch, dass es auch künftig heißt:
Nein, meine Rendite im Verhältnis zum Eigenkapital und den kalkulierten Unternehmerlohn bei den Personengesellschaften, den nennen wir nicht… Denn Gewinn ist, was übrig bleibt. Und davon möglichst viel. „Verboten“ ist bei Kalkulation und Gewinn nämlich gar nichts…
P.S. Wissen Sie eigentlich, was in einer Apotheke 5 Stück (!!) Dental-Zwischenraum-Bürstchen von curaprox kosten…?? Das sind schlappe 6,98 Euro…Und der Preis ist – wie als Attraktion beim Apotheker auch noch rot markiert…
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