Lehrergehälter in Deutschland – Versuch einer Bundesländer-Rangliste 2015
Eigentlich neiden viele den Lehrern die 12 Wochen jährlich, die als „Ferien“ oder besser „unterrichtsfreie Zeit“ gelten, und oft auch deren Verdienst, obwohl man dessen Höhe meist gar nicht kennt. Dass nun ein Musiklehrer, beamtet, keine Kinder, in Baden-Württemberg netto und vor Zahlung des privaten Krankenkassenbeitrags für 50 % PKV 3.200 Euro monatlich nach Hause bringt, ist diesem im Vergleich mit einem angestellten Lehrer-Kollegen in Berlin, der angeblich bis zu 700 Euro weniger hat, dann aber eher wurscht.
Denn der angestellte Lehrer in Berlin muss vom Netto auch keine PKV-Beiträge mehr leisten. Sind die Bezüge von Lehrern auch aus Besoldungstabellen nachlesbar, gibt es aber dann doch ’nen deutlichen Unterschied zwischen den Bundesländern sowie nach Schulform, Dienstrang und -alter. Denn nicht in allen Bundesländer ist die Lehrerschaft verbeamtet.
So verdienen sie netto zwar mehr, müssen aber ledig und verheiratet bis zu zwei Kindern noch 50 % PKV-Beiträge für alle Personen der Familie abdrücken, was dann eben auch als „Sozialabgabe“ gelten muss. Was je nach Bundesland als Sonder-Regelung und auch zur Arbeitszeit gilt, erschwert jedoch den Lehrer-Gehalts-Vergleich.
Fakt ist: Lehrer werden also von den Besoldungsämtern ihrer Landesregierungen bezahlt, was von der Besoldungsgruppe abhängt (z.B. A12, A15, TV-L13).
Damit ist auch der Status (verbeamtet/angestellt), die Fach-/Unterrichtsspezifika und der Karrierefortschritt (Studienrat, Oberstudienrat) abgebildet. Auch nach Schulform werden Lehrer in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingeordnet.
Noch bis in die späten 80er stiegen Lehrer nach Zeiträumen in eine höhere Besoldungsgruppe, wofür heute eutliche Abschnitte erforderlich sind. Wer schneller mehr will, muss Engagement zeugen (Fachberater, Verwaltung, stellvertretende und besondere Aufgaben). Doch auch „Vetterleswirtschaft“ kann helfen; dann nämlich, wenn sich ein Schulleiter für stets loyale und angepasste Mitstreiter verwendet, ohne dass diese auch die „soziale Größe“ dazu haben.
Somit sind die meisten Lehrer in den Besoldungsgruppen A12 bis A14; von der Grundschule und der Sekundarstufe I bis A12 und an Gymnasien bis A15 (z. B. Abteilungsleiter bei 800 bis 1000 Schülern).
Alle 2, 3, 4oder auch 6 Jahre steigen Lehrer im öffentlichen Dienst in der Gehaltsstufe höher, was beim Bruttogehalts 3-6 %, abhängig von der Besoldungsstufe ausmacht. Wer nur lange genug dabei ist, weiß, dass mit höherem Dienstalter die Spanne zwischen den Besoldungsstufen breiter wird.
Sonstige Einflussfaktoren sind Familienzuschlag, Kindergeld, Mehrarbeitsvergütung, Allgemeine Stellenzulage oder auch eine „Strukturzulage“, dann noch Urlaubsgeld und statt des früheren Weihnachtsgeld die entsprechende Umlage aufs Regelgehalt.
Und damit es nicht vergessen wird: es gibt auch Abzüge bei beihilfeberechtigten Beamten als sog. jährliche Kostendämpfungs-Pauschale (Selbstbehalt) von bis zu 300 Euro oder einen regelmäßigen Abzug von 15 bis 30 Euro als „Beihilfebeitrag“. So schwanken also Zulagen und Abzüge von Bundesland zu Bundesland.
Dann mal ein Beispiel für Lehrer verbeamtet vs. angestellt:
Eine 35-jährige verbeamtete Lehrerin an einem Gymnasium in NRW, Besoldungsgruppe A13, Steuerklasse I (ledig ohne Kinder), 8 Jahre im Dienst, keine Kirchensteuer, erhält inkl. allgemeiner Stellenzulage ein Bruttogehalt von etwa 4030 Euro (A13, Besoldungsstufe 7). Davon sind abzuziehen die Lohnsteuer (Steuerklasse 1: ca. 910 Euro), der Soli (ca. 50 Euro) und der Beitrag für 50 % PKV (ca. 300 – 400 Euro) macht ein echtes Netto von 2 570 Euro (bei 4 030 Euro brutto)
Bei gleichem Brutto gilt für den Angestellten: Lohnsteuer (Steuerklasse 1: ca. 760 Euro) Solidaritätsabgabe (ca. 40 Euro)
Rentenversicherung (ca. 380 Euro) Arbeitslosenversicherung (ca. 60 Euro) Pflegeversicherung (ca. 60 Euro), GKV (ca. 300 Euro), macht ein Netto 2430 Euro (bei 4030 Euro brutto)
Der Rest ist „Milchmädhen-Rechung“ oder eben aus Sicht der angestellten Lehrer/in einem Minus / Plus von etwa ca 6 % Prozent. Das Streikrecht nicht berüksichtigt…
Ging 2008 noch das Gespenst „Lehrermangel“ um und die Bundesländer warben sich Lehrer ab, waren vermeintlich hohe Gehälter und die Verbeamtung für Lehrer gute Gründe, das Bundesland zu wechseln…wenn man mochte, um auch nach Badisch- Sibiren gesteckt zu werden…
Auf den „Friedensvertrag und die Stralsunder Erklärung 2009“ gegen dasAbwerben zahlt nun Berlin die schlechtesten Gehälter und ohne verbeamten zu wollen…
Der Rest ist dann halt wieder mal „Äpfel mit Birnen“…
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