Werkstatt muss Kunden-Öl nicht einfüllen – Wegen Vertragsfreiheit kann dies ablehnt werden
„Keine Kfz-Werkstatt ist verpflichtet, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden“. Darauf weist der ZDK hin, nachdem es auf einen Beitrag des ARD-Magazins „Plusminus“ vom 12. August zum „Ölwechsel“ zu einer Verunsicherung bei Kfz-Werkstätten und Verbrauchern gekommen war…
Die Rechtslage machte nun der ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert klar: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“ Denn eine Vertrags-Werkstatt ist grundsätzlich verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Marken-Herstellers durchzuführen.
Ist also unklar, ob das mitgebrachte Öl die Freigabe des Automobilherstellers hat, gehe die Gewährleistung samt eventuell erweiterter Garantie flöten, wenn falsches Öl den Motor schädige…
Da die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt ist und viele Öle eben auch die Freigabe des Automobilherstellers eher nicht haben, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen, so ZDK-Experte Dilchert.
Wer folglich als Kraftfahrer sicher sein will und er auch sonst bei allen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt vertraue, sollte auch beim Motoröl keine Kompromisse eingehen.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbaendeundpolitik/articles/500923/?cmp=nl-125
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