Nicht erst seit fünf Jahren können Studiker erkennen, was lange Zeit verpönnt war. Was nicht auffallen dürfte, was als bedenklich galt, weil es nicht so ganz nach akademischem Anspruch war: das Lektorieren wissenschaftlichen Arbeit durch ‚Fremde‘.
Längst aber machen Ratgeber für Studiker klar, dass der Autor selbst nahezu „blind“ , wenn nicht gar „besoffen“ wird, wenn er zum x-ten mal seine Seiten durchliest, bevor er diese mit einem subjektiven Anspruch auf eine möglichst gute Note abgibt….
Doch wie heißt es so schön, wer sucht, der findet. Hier einer der Ratgebertexte…
Ist das Lektorat einer Bachelorarbeit legal? *)
Die Bachelorarbeit ist ein wichtiges Ereignis im Leben eines jeden Akademikers. Die erste wissenschaftliche Abschlussarbeit muss nicht nur fachlich, sondern auch orthografisch und formell perfekt sein – nur auf diese Weise lassen sich in der Bachelorarbeit die besten Ergebnisse erzielen.
Angehende Akademiker wissen jedoch aus Hausarbeiten oder Seminararbeiten, dass der Autor einer Arbeit oft Fehler übersieht, selbst wenn er die eigene Arbeit mehrmals durchliest.
Deswegen nehmen viele Bachelor-Absolventen ein Lektorat ihrer Bachelorarbeit in Anspruch. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und unbedenklich.
Das reine Lektorat ist grundsätzlich erlaubt. Die Bachelorarbeit kann dabei einem Freund oder Kommilitonen vorgelegt werden, der lediglich nach Rechtschreibfehlern sucht, unschöne Formulierungen ausfindig macht und überprüft, ob die Literaturverweise und Zitate korrekt sind.
Unbedenklich ist es aber auch, die Arbeit bei einem externen Dienstleister einzureichen, der sich auf Lektorate wissenschaftlicher Arbeiten spezialisiert hat. Beim Lektorat wird am Inhalt der Arbeit selbst nichts verändert, sie wird lediglich in eine fachlich und stilistisch korrekte Form gebracht.
Davon unterscheidet sich das Korrektorat. Beim Lektorat wird meist lediglich angemerkt, welche Stellen der Arbeit falsch sind, der Autor kann diese anschließend selbst ausbessern oder stehen lassen.
Das Korrektorat hingegen ist umfassender und schließt die Suche nach Rechtschreibfehlern, schlecht formulierten Sätzen und Zitationsfehlern ein. Diese werden sofort korrigiert, einzelne Sätze werden bei Bedarf umgeschrieben. Auch dies ist erlaubt, da der Sinn des Inhalts nicht verändert wird. Es handelt sich dabei ebenfalls nur um eine stilistische Aufwertung der Arbeit.
Die Grenze ist dann erreicht, wenn die Arbeit so umgeschrieben wird, dass ihr Sinn verändert wird. Natürlich darf mit einem Kommillitonen besprochen werden, ob eine These stichhaltig ist, allerdings darf kein Fremder den fachgebundenen Inhalt verändern, den Großteil oder die ganze Arbeit umschreiben oder neu erstellen. Dies wäre verboten und wird überprüft.
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http://www.studium-studieren.de/ratgeber/lektorat-bachelorarbeit-legal/
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