Finanzämter fordern ELSTER statt Papierform – § 25 Abs. 4 EStG; § 18 Abs. 3 UStG und § 14 a GeWStG – Als ob’s auf Papier nicht schon schlimm genug wäre – Gültig für Gewinneinkünfte der Selbständigen und damit auch für freie Journalisten
In aller Offenheit stellt iposs.de den Besuchern einen „offenen Brief“ vor, dessen Inhalt es wert ist, dass im Sinne seines Inhalts gegen eine spezielle und obligate Art der Darstellung im EkSt-Recht geklagt wird:
Sehr geehrter Herr Amtsleiter N.N.,
zu meiner tatsächlichen Überraschung händigte mir eine Ihrer Mitarbeiterin der Abgabstelle (EG) mit einer gewissen „Nonchalence und Süffisanz“, fast gar so, als ab man auf Steuerpflichtige wie mich gewartet hätte, ein gelbes Mitteilungsblatt aus.
Ich stutzte wahrlich, weil in den vielen Jahren zuvor die nahezu jährlich, wenn auch nur tw. sich ändernden Steuergesetze nicht zu meiner Pflichtlektüre gehören.
Ich wende mich deshalb an Sie mit derAufforderung, Ausnahmen der Verpflichtung zu ELSTER zu benennen, eventuell auch nach sog Minder-Regelung, und zwar aus folgenden Gründen:
* Verträgt sich mein PC/Laptop (Ansch.zeitpunkt ca. 2005) mit ELSTER 2014/15?
* Wie kann es sein, dass man „Nebeneinküfte“ als freier Journalist, die ggf. noch nicht mal ein Zehntel der Jahreseinküfte als Pensionär ausmachen, obligat mit ELSTER und einem PC und erklären muss, der dann ggf. auch noch anzuschaffen wäre, weil das Altgerät dieser Pflicht digital nicht mehr genügt?
* In zahlreichen mir bekannten wohl ähnlichen Steuerfällen von „Journalisten-Kollegen“
dürfte es auch so sein, dass diese im Nebenberuf über die Kleinunternehmer-Regelung, ihre Einkünfte mal mit, mal ohne USt erklären bzw. die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden.Ich erwarte Ihre Stellungnahme in amtsüblicher Weise, um die ggf. angedrohte „Nichtabgabe = ohne ELSTER“ beim Finanzministerium des Landes bzw. des Bundes in Zweifel zu ziehen und dagegegn zu klagen.
MIt freundlichem Gruß
Brischitt meint