Kein Kopftuch-Gesetz im Ländle vor der Landtagswahl 2016 – Werden Werte „geschleift“?
Manche Themen scheuen regierende Politiker „wie der Teufel das Weihwasser“. Dazu gehört wohl auch, ob zum Islamunterricht an Schülen im Musterländle die ‚Fachleherinnen‘ oder andere Pädagoginnen im Kollegium bald auch ein Kopftuch tragen dürfen…oder eben wollen oder dann doch nicht….
Doch in Baden-Württemberg wird es vor der Landtagswahl im Frühjahr 2016 voraussichtlich kein Gesetz zum Tragen von Kopftüchern in Schulen geben.
Das haben die Fraktionschefs der Grünen und der SPD, Edith Sitzmann und Claus Schmiedel, erklärt. Noch im Juli 2015 hatte der Landtag in erster Lesung über die Gesetzespläne beraten.
Der Entwurf sieht vor, dass die bislang im Schulgesetz verankerte „Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ gestrichen werden.
Kritiker – auch an Schulen – sprechen davon, dass eben diese Werte nicht geschleift werden dürften wie einst Stadtmauern, Burgen und Festungen… Denn demnach wäre es künftig muslimischen Lehrerinnen und Erzieherinnen erlaubt, Kopftuch zu tragen, was den Schulfrieden stören könne, wenn – in der puren Übertreibung – eine moslemische Lehrerin einem jüdisch erzogenen Kind an der Brennpunktschule schlechte Noten gebe
Und so ist auch zu hören, dass bürgerliche Pensionäre der einstigen 68-er unter den Pädagogen a. D. froh seien, sich auf keinen Fall mehr mit „provokant demonstrierter Religiosität“ und mit Kopftuch im Lehrerzimmer anfreunden zu müssen…
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