Bei sogenannten Dash-Cams handelt es sich um Kameras, die in Autos installiert sind und den Zweck haben, dass das Zusatzgerät im PKW, der irgendwo abgestellt wurde, als Bewegungsmelder registriert, wenn eine Person sich nähert und eben die Kamera eingeschaltet wird.
Das nun passte einer Anwohnerin in einem Sträßchen nicht, wo auch eine Dashcam-Besitzerin wohnte. Und so fühlte sich die Nachbarin immer dann überwacht, wenn das Auto nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war. Vor Gericht wehrte sie sich nun dagegen und setzte sich auch durch.
Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informative Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse. (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13).
Siehe auch: Auto zerkratzt: Dashcam mit Bewegungssensor ertappt Nachbarin.
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