…ja, warum denn nicht?!
Auch Lehrern hängt drei Wochen vor Ferienbeginn das auslaufende Schuljahr zum Hals raus. Auch wenn es vor 299 Jahren König Friedrich Wilhelm I. war, der 1717 den Ukas zur Schulpflicht einbrachte und damit Preußens Tugenden fixieren wollte: Disziplin und Ordnung. Gibt es doch gute Argumente dafür, zu günstigen Reise-Konditionen den heiß ersehnten Sommmerurlaub früher als andere antreten zu wollen.
Doch gerade den Kindern, deren Eltern nur wenig Unterstützung für die Schule und das Lernen bieten können, fehlt es eben dann auch an „Schulpflicht“, die auch in NRW im Schulgesetz geregelt ist.
Was aber passiert? Kurz vor den Ferien nehmen regelmäßig Hunderte Eltern ihre Kleinen mit fadenscheinigen Begründungen aus der Schule. Will man doch schnell in den Urlaub kommen. Doch auch im“Stauland NRW“ ist ein solcher Wunsch, wennn auch vrstaändloich, doch zu akzeptieren ist er nicht.
Wird folglich der Wert der Schule grad mal „mir nix dir nix missachtet“, kann man im folgenden Jahr kaum einen belehren, wenn der es sich leicht macht, mal zu schwänzen…
Zu Schulschwänzern mit Elternerlaubnis will nun die Politik reagieren.
Das NRW- Ministerium glaubt dran, mit Bußgeldern drohen zu können, und der Philologenverband fordert eine härtere Gangart. Doch die wachsenden Minderheit siehet eher den günstiger Flug oder die möglichst staufreie Reise. Drum nehmen immer mehr Eltern ihre KInder schon vor dem letzten Schultag aus dem Unterricht: 284 Mal ist 2015 in NRW ein Bußgeld verhängt worden. Die Strafen könnten bis zu 1000 Euro betragen.
Dem Dauerärgernis will auch die GEW begegnet wissen, denn dem „Phänomen der eigenmächtigen Ferienverlängerung“ soll über die absolute Schulpflicht begegnet werden.
Doch werden wohl „die Hühner lachen“, wenn der nordrhein-westfälische Philologenverband eine e konsequentere Gangart fordert und eine Attestpflicht vor dem Ferienstart will. Die gibt es doch bei unglaubwürdig begründetem Fehlen auch unterm Jahr. Und so hält es Schulministerium für ausreichend, dass jeder Schulleiter einzeln festlegen kann, ob er oder sie Atteste zum Schuljahresende verlangt.
Wenn die Beobachtungen zutreffen, dann waren am Flughafen Düsseldorf offenbar bereits ein, zwei Tage vor Ferienbeginn Familien mit schulpflichtigen abeim Ein-Checken gsehehen worden: Richtung Mallorca, Istanbul oder Sizilien.
Dass gar Sondergenehmigung für die Reise ausgestellt worden seieuien, kann nicjht stimmen, denn eine Beurlaubung, um die Schulferien zu verlängern oder um günstigere Reisetermine, ist nicht erlaubt.
So begegnen Schulen einer Schulflucht dann doch auch mit Pädagogik: Klassenfahrten in der letzten Schulwoche, eine Projektwoche rund um Naturwissenschaften mit vielen Experimenten, was viele Schüler interessanter fänden als Urlaub.
Drum liebe Eltern, habt fein acht, was da vielleicht das Bußgeld macht…
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