Bundeskabinett weitet Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende bis Volljährigkeit aus
Erotik, Sexualität, Zegung und Geburt, Vaterpflichten und Unterhalt spielen längst keine Rolle mehr, wenn – wie wohl meist – der „Ernährer“ die Mutter zur Alleinerziehenden gemacht hat. Abgetaucht ist er! Hat ’ne Neue oer hat sich unbekannt verdrückt…
War da nicht was mit behördlich Suchen, Finden und mit befristeter FÜhrerscheinsperre verknacken…?
Und so sind es meist die verbliebenen MÜtter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung benötigen. Nun hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren oder 72 Monaten wird aufgehoben.
Dazu erklärt die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Bislang zahlt man… ab zwölf Jahren gar nicht. Doch Kinder wachsen, kommen in die Schule,… und wenn dann der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen.“
Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für mindestens 260 000 Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden.
Fehlt nur noch, dass folgndes klappt:“die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeiführt“.
KLar, der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Er sichert die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien, auch wenn es wohl lange dauert, bis die Unterhaltsvorschuss-Stellen Regress nehmen können und schließlich der Partner zahlt….wenn er denn kann…?
Wohlergehene, wie die Ministerin meint, ist solch ein Zustand jedoch sicher nicht. Allenfalls sichert er die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei. Also, rann an den Erzeuger ode auch an die Mtter, die die Familie allein verlassen hat.
Oder macht sich da so mancher/ so manche einen schlanken Fuß, zieht weit weg, meldet sich nicht ordentlich um, dass der Verzug so richtig dauert…
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