Wer mit Geld-oder Sachvermögen (= bisherigem Wohneigentum) in ein Pflegeheim zieht, der wird meist zum Selbstzahler für Pflege, Unterbringung, Verpflegung und Freizeitangebote.
Das gilt auch dann, wenn die laufende Rentenhöhe die monatlichen Kosten zwar nicht deckt, diese aber aus dem verbliebenen Geldvermögen bedient werden kann. Wer kein Vermögen hat, für den werden Angehörige im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom Sozialamt herangezogen. „Arme“ Rentner ohne wirtschaftlich starke Angehörige werden aber im Heim oft auch zum „Sozialfall“.
Neu seit 1.1.2017 sind damit auch neue Eigenanteile bei Pflegegrade 1-5, wodurch Pflegebedürftige mit hohem Pflegebedarf als Selbstzahler zwar entlastet, geringere Pflegestufen belastet werden, und doch gleichzeitig verlangen einige Altersheime höhere Monatssätze.
Ist eine Person schwer pflegebedürftig, wird sie über die Pflegegrade seit dem 1. Januar 2017 von der Pflegekasse zwar stärker unterstützt, doch werde diese Tatsache, so die Welt am Sonntag, von manchen Betreibern auch ausgenutzt.
Eine Faktum, durch das die gewollte Entlastung bei hohen Pflegegraden eher aufgezehrt wird, so auch die Bundes-Interessenvertretung für pflegebetroffene Menschen (BIVA).
Denn Pflegebedürftige und deren Angehörige beklagen sich bereits über steigenden Kosten für den Heimplatz, weil vielfach Entgelte erhöht wurden, was besonders bei den sogenannten Investitionskosten bzw. deren Umlage gelte.
Wen auch die gesetzliche Pflegekasse für Heimbewohner in stationärer Pflege nur feste Beträge an den Monatskosten übernimmt, stammt dann doch der große Rest aus der laufenden Rente oder eben aus erspartem Geldvermögen der Vergangenheit.
So bezieht sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) nur auf den „Betrag für pflegerische Leistungen“, so die Verbraucherzentrale: „ Da dieser mit steigender Pflegedürftigkeit nicht mehr zunimmt, sondern für alle Pflegeheimbewohner unabhängig von deren Pflegegrade gleich hoch ist, werden Menschen mit hohem Pflegebedarf finanziell entlastet“. So rechnet das Gesundheitsministerium mit einem durchschnittlichen EEE von 580 Euro.
Die „Pensions-Kosten“ für Unterbringung und Verpflegung sind folglich für alle Bewohner eines Heimes gleich; ausgenommen die Versorgung über eine Magensonde.
Eher gering anteilig für Pflegeheimbewohner ist zwar die Umlage für den Investitionsaufwendungen wie Ausgaben für den Um- und Ausbau, für Modernisierung und Instandhaltung, bei denen nicht nur in NRW Altersheime die Kosten erhöht haben.
Deshalb als Tipp: Die Monatsbeträge für Unterkunft und Verpflegung hängen unter anderem von der Region, der Einrichtung und Zimmergröße ab. Somit geben das Alter und der Zustand des Altersheims Aufschluss über den Investitionskosten und mögliche Anpassungen. Ist das Pflegeheim beispielsweise ein Neubau, ist es wahrscheinlich, dass es lange Zeit keinen Investitionsbedarf gibt.
Pflegebedürftige oder Angehörige, die ein Heim suchen, sollten daher auch auf das Baujahr und somit auf den Zustand des Gebäudes achten.
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