Absenz der Studenten: Wo führt ‘s hin?
Lang schon wird diskutiert, längst ist beschrieben und lamentiert, wonach die Regelung bezweifelt oder hoch gehalten wird, dass kein Student mehr verpflichtet werden kann, eine Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Was nun macht dazu eine Landesregierung?
Wer ein Seminar belegt hat, worüber man ihm den erfolgreichen Besuch bescheinigen soll, braucht nicht mehr anwesend zu sein. Anwesend sein muss nur noch der Dozent – eine eigenartige „Umkehr der Sanktionsgewalt“.
Und so gilt: wer als Dozent zaudert, dem Studiker die erfolgreiche Teilnahme trotz dessen häufiger Abwesenheit zu beglaubigen, kann belangt werden.
Das jedenfalls legen die einschlägigen Richtlinien und Präzedenzfälle nahe.
Und während der Dozent zu fürchten hat, dass man ihn maßregelt, wenn er die Präsenz der Studierenden festhalten oder kontrollieren will, kommt der Student oder kommt er nicht oder wann er will. Sanktionen keine!
Zu fürchten hat dann aber auch der Dozent die Sanktionen, falls er drauf käme, dass vielleicht auch seine Anwesenheit entbehrlich sei und er ebenfalls nicht kontrolliert werden dürfe.
Dass die Teilnahme-Quote der Eingetragenen sich inzwischen drastisch reduziert hat, ist kein Geheimnis, wenn auch Professoren dazu eher schweigen. Gilt doch der „Lehrsatz“, dass Studenten nur dort wegbleiben, wo die Vorlesung, die Methode des Vortrags schlecht ist.
Längst gilt indes, und dies gar lapidar: Lehre finde kaum noch statt – nur noch Prüfung!
Hat sich die „die Idee der Universität“ überlebt? Oder bedarf es dafür neuer Formen…?
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