Fürs Optimum fehlen jährlich 8,7 Milliarden Euro
Die Nachricht über die Bertelsmann-Stiftung wird Eltern nicht gleichermaßen freuen: die Kinderbetreuung habe sich zwar in Qualität und beim Personal-Schlüssel verbessert, so das Ergebnis des Länder-Monitors „frühkindliche Bildungssysteme“, und die pädagogische Seite stärker zu beachten, sei „fruchtbar“ aufgenommen worden.
Doch sei die schlechte Nachricht:
noch immer bestimme der Wohnort darüber,
wie es um die frühkindlichen Bildungschancen bestellt sei…
Wie immer man sich bei der KiTa-Qualität bemühe, es blieben die Unterschiede zwischen den Ländern enorm: ein Ost-West-Gefälle hält sich.
In den ostdeutschen Ländern seien die Gruppen deutlich größer: im Westen kommen 3,6 Krippenkinder auf eine Erzieherin, im Osten 6,0. Ähnlich bei den Kindergartengruppen: im Westen eine Kraft für 8,4 Kinder, im Osten 11,9.
Als ideal gelte ein Verhältnis von 1:3 für Kleinkinder
und 1:7,5 für die Drei- bis Sechsjährigen.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das Familienministerin Giffey (SPD) in Kürze durchs Kabinett bringen will, sollen die Unterschiede abgeschwächt werden.
Mit 5,5 Milliarden Euro vom Bund bis 2022, soll die KiTa-Qualität gesteigert werden.
Die Länder sollen dabei aus einem „Instrumentenkasten“ auswählen, as jeweils am dringlichsten sei: mehr Öffnungszeiten, zusätzliches Personal oder geringere Gebühren. Mindeststandards hätten Bund und Länder nicht ergiebig verhandelt, was nach Bertelsmann-Vorstand Dräger „ohne bundesweit einheitliche Standards zum Flickenteppich bei der KiTa-Qualität“ werde.
Denn Geld aus dem Gute-KiTa-Gesetz könnte von den Ländern für geringere Elterngebühren verwendet werden oder auch dass dies abgeschafft würden.
Dies aber sei nicht das richtige Signal, denn Beitragsfreiheit führe dazu, dass die Qualität der KiTas leide.
Seien doch auch die vorgesehenen Mittel zu knapp bemessen, denn es müssten jedes Jahr 8,7 Milliarden investiert werden, um die KiTa-Qualität zu optimieren. Auch werde bei der Verteilung auf die Länder über den Finanzausgleich werde die Zahl der betreuten Kinder gar nicht berücksichtigt.
Doch das Bundesfamilienministerium verteidige das Gesetz, obwohl die Ausgangslagen in den Ländern sehr unterschiedlich sind.
Das Familienministerium verteidige zudem das Ziel der Gebührenfreiheit. Denn wenn Kinder wegen zu hoher Gebühren nicht in die KiTa gingen, nutzt ihnen auch ein hochwertiges Angebot nichts.
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