Selbst an Stammtischen ist die Frage nach dem Monatsverdienst tabu oder es wird übertrieben und gar hoch gestapelt. Zumindest will man den Eindruck erwecken, dass man im Beruf doch ziemlich was erreicht hat. Anders bei beamteten Lehrern, da ist die Besoldung über Tabellen der Länder sofort klar.
So hat dann auch das Entgelt-Transparenz-Gesetz bislang kaum Wirkung erzielt. Soweit die Ergebnisse einer Umfrage des ifo Instituts bei deutschen Personalleitern, die im Auftrag von Randstad Deutschland erstellt wurde.
Begründet wird die Erkenntnis damit, dass nur wenige Arbeitnehmer von ihrem neuen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht haben. In nur knapp 10 von 100 Unternehmen interessierten sich Beschäftigte für die Vergütungen rund rum, wenn auch nur vereinzelt.
Doch auch wenn Auskunft verlangt wurde, habe dies eher selten eine Auswirkung gehabt: Nur rund jede siebte Auskunft (14 %) bewirkte laut Umfrage, dass ein Gehalt angepasst wurde.
Zum Sachverhalt:
Seit Anfang 2018 dürfen Arbeitnehmer nach dem Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin mit vergleichbaren Tätigkeiten und in vergleichbarer Position fragen, wenn er oder sie anderen Geschlechts ist. Das Gesetz gilt seit Januar 2018 für Firmen ab 200 Mitarbeitern.
Die Erwartung, dass das Gesetz Unfrieden unter den Mitarbeitern stifte oder einen gewaltigen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verursache, hat sich wohl nicht ergeben.
Nur vier von 100 Personalleiter berichten, dass das Gesetz zu Unruhe in der Belegschaft geführt habe. Für knapp 90 von 100 Unternehmen hielt sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen. Nur ein Prozent sah sich dadurch einer hohen Belastung ausgesetzt.
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