Es wird mit einem Kultur-DIGITAL-Pakt wohl alles noch viel schlimmer!! Steht doch die Frage im Raum, ob Eltern und Lehrer mittels WhatsApp kommunizieren sollten oder dürfen…?
Denn die Frage ist nicht einheitlich geregelt und deshalb liegt die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern über WhatsApp in einer Grauzone.
Haben doch manche Bundesländer den Lehrkräften untersagt, „dienstliche Nachrichten“ über den Messenger-Dienst zu übermitteln. Und das gehe nun gar nicht.
So gibt es auch keine einheitliche schukl-behördliche Linie! Versucht man einerseits in Niedersachsen, eine Kommunikation über einen alternativen Kurznachrichtendienst zu ermöglichen, die auch dem Datenschutz gerecht wird, ist der Datenschutz mit WhatsApp umstritten, weil vor allem die Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server kritisiert wird.
Deshalb sind etliche Datenschützer der Meinung, dass jede Person im Adressbuch des WhatsApp-Nutzers aktiv zustimmen müsste. Andere „Experten“ sehen dagegen die Chats bei WhatsApp als „vorbildlich Ende-zu-Ende verschlüsselt“.
Also wünscht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen klarere Anweisungen, denn nur eine Handreichung sei zu vage. Deshalb rät man den Kollegen ab, das Medium zu nutzen.
Doch nicht aus Gründen des Datenschutzes, sondern auch wegen des Arbeitsschutzes. Denn Lehrer sollten nicht ständig erreichbar sein und sind deshalb auch einem solchen Druck zu schützen.
Hamburgs Schulbehörde hat noch keine Vorschriften zu „Eltern-Chats“ erlassen, doch empfiehlt man „bei sensiblen Umständen und Informationen das direkte Gespräch oder verschlüsselte Mails.“
WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrkräften sind auch in Bayern nicht verboten, obwohl es sich um eine „Grauzone“ handle. Doch WhatsApp ist als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen.
Somit liegt es in der Verantwortung des Lehrers, Privates und Dienstliches entsprechend zu trennen. Ein Verbot besteht nicht.
Ohne rechtlich Regelung blieb man bislang Nordrhein-Westfalen, also ist WhatsApp auch nicht verboten. Vorausgesetzt, dass „keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden“.
In Thüringen darf man personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, welche Mail- und Messenger-Konten dafür „erlabt“ sind, ist nicht vorgeschrieben. Doch WhatsApp wird nicht empfohlen. Sind Lehrkräfte und Eltern einverstanden, über WhatsApp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.
In Hessen dürfen über WhatsApp oder andere Messenger überhaupt keine personenbezogenen Daten und Dokumente geteilt werden: Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Hinweise auf Hausaufgaben sowie Feedback zur Lernleistung dürften also nicht ausgetauscht werden. Wenn Lehrkräfte mit Eltern und Schülern über WhatsApp kommunizieren, liege dies in ihrem persönlichen Ermessen.
Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich wohl nur sehr wenige an das Verbot, denn die „Handreichung des Kultusministeriums“ ist vielen nicht bekannt“.
Doch die Lehrergewerkschaft GEW im Südwesten widerspricht: die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen habe man schon im Jahr 2013 verboten.
Auch in Rheinland-Pfalz sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrkräften, Schülern und Eltern außen vor bleiben.
Und in Niedersachsen sucht man nach einem Kompromiss in dieser Frage.
Denn auch an Schulen sollte es solche Kommunikation geben. Doch noch gilt: Dienstliche Informationen über WhatsApp sind aus Datenschutzgründen unzulässig.
Und Lehrkräfte dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen.
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