Das Beispiel hinkt! Doch im Vergleich zum Elfmeter ist beim Abitur längst schon ein zweiter Anlauf durchaus drin.
Eine Tatsache, mit der sich wohl schon vor 21 (!) Jahren einzelne Schüler des damaligen Abi-Jahrgangs anfreunden durften, konnten oder mussten. An allen Schulen, auch an den beruflichen Gymnasien. Und war es auch nur die Zulassung zum Schriftlichen oder Mündlichen, deren Kriterien man nicht erreichte.
Neue Kriterien im Umgang zu Schule und Jahrgang markierte damals aber auch eine energische Mutter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.
Weil ihr Spross Thomas Muster (Name von der Redaktion geändert) aus dem Schriftlichen Abitur ‘98 mit zu knappen Punkten herauskam, die er auch im Mündlichen nicht kompensieren konnte, verabschiedeten ihn seine Mitschüler auf der letzten Seite der Abi-Zeitung mit den besten Wünschen für die nächsten Monate samt Wiederholung.
Das allerdings passte der Muster-Mutter, dann aber gar nicht.
Da las man zwar, dass der nette junge Man mit der Ökonomie und einem zweiten Leistungsfach auf dem Kriegspfad stand, „doch öffentlich wollen wir das nicht haben“.
Sprach ’s und rief beim Schulleiter an, dass dieser die vermeintlich datengeschützte Angabe eines Vor- und Nachnamens verhindere, ansonsten man rechtliche Schritte veranlasse.
Auch wenn der Datenschutz dabei nicht ziehe, bat der Direktor die Redaktion um den berüchtigten schwarzen Marker-Stift, der in 200 gedruckten Exemplaren der Abi-Zeitung den Sohn zum »Muster ohne Wert« machte.
Seither sind solcherlei elterliche und redaktionelle Tücken sicher längst bundesweit bekannt.
Schreibe einen Kommentar