ARD Sendung verpasst? – Dann klafft schon mal ‘ne Lücke!
Man muss sich schon Mühe geben, um über die Mediathek zu finden, was man sucht oder verpasst hat. Doch dann auch mal eine Überraschung! Der US-Film „Book Club“ ist im Ersten nicht gelistet? In der ARD-Anzeige des Sendtages klafft nach der Tagesschau eine Lücke. Wie das?
Die Mail an info@ard.de wird schnell beantwortet.
Sehr geehrter Zuschauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Programm.
Aus vertragsrechtlichen Gründen ist für diesen Film leider kein Mediathek-Angebot möglich.
Wir bedauern, dass wir nicht alle Sendungen des Ersten Deutschen Fernsehens in der Das Erste-Mediathek und in der ARD-Mediathek zur Verfügung stellen können. Doch dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht alle Inhalte anbieten, weil wir an Vorgaben von Urhebern oder Lizenzinhabern gebunden sind.
Dies betrifft nicht nur die ARD, sondern alle Fernsehanbieter, die Videos im Internet bereitstellen.
An jedem Fernsehprogramm ist eine Vielzahl von Rechteinhabern beteiligt, z. B. Autoren, Redakteure, Moderatoren, Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Grafiker, Musiker, Komponisten und viele mehr. Mit allen Beteiligten müssen die Sender Übereinkommen treffen, um die Nutzung der Inhalte auf allen Ausspielwegen zu regeln.
Juristisch muss hier zwischen Fernseh- und Online-Nutzungsrechten unterschieden werden.
Telemedien-Angebote wie die Das Erste-Mediathek enthalten Videos, die zum Abruf bereit stehen.
Im Gegensatz zum Rundfunk handelt es sich demnach um einen nicht-linearen Dienst. Zudem können die Videos mehrfach abgerufen werden. Deshalb setzt eine Bereitstellung von Fernsehinhalten im Internet voraus, dass die Rechteinhaber zusätzliche Rechte einräumen.
Die ARD bemüht sich darum, dass für alle online bereitgestellten Inhalte auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Es kommt allerdings vor, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurden.
Dies ist der Fall, wenn Bilder von Sportveranstaltungen ausgeblendet werden müssen. Manchmal möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden. Auch dann müssen die entsprechenden Passagen abgedeckt werden. Teilweise kommt es auch vor, dass für gewisse Inhalte generell keine Onlinerechte erworben werden können. Dies kann zum Beispiel bei historischen Aufnahmen und Archivbildern der Fall sein.
Wir bedauern es, dass die Rahmenbedingungen es nicht zulassen, ausnahmslos alle Fernsehbilder auch im Internet zu zeigen, und hoffen auf Ihr Verständnis. Wir werden uns weiterhin bemühen, so viele Inhalte wie möglich online in voller Länge bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
80006 München
Info@DasErste.de
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