Eine der schönsten Vorruhestandsregelungen kann man(n) oder frau bei Sparkassen erfahren: Drei der letzten Berufsjahre bis zum 60ten wird für 90 Prozent brutto gearbeitet, gefolgt von drei weiteren Jahren ohne Arbeit aber auch mit 90 Prozent Vergütung und dann geht’s in den richtigen Ruhestand. Nicht zu glauben? Doch, denn Sparkassen versorg(t)en über viele Jahre ihre Altgedienten mit Einzahlungen in eine Pensionskasse, was mit dazu führt(e), dass Spaka’s keine Gewinne machen. Weil dann auch die Gemeinden als Gewährsträger Ansprüche anmelden könnten…
Und die 40 Millionen anderen Arbeitnehmer? Nun, die Jüngsten von denen werden irgendwann erst mit Rente mit 67 gehen? Was aber ist, wenn einer schon vorher nicht mehr arbeiten kann? Wie viel darf hinzu verdient werden? Und: Gibt es die Frauen-Altersrente noch? Was haben bisherige Minijobber an Rentenanspruch? Oder: Was bringen Kindererziehungszeiten? Wer mindestens 65 Jahre alt ist, darf als Rentner beliebig hinzu verdienen. Dann ist vielleicht sogar auch der Urlaub im Süden drin. Doch die Fragen, die die gesetzlich Rentenversicherten bewegen, bleiben mit vielen Antworten offen.
Je nach Jahrgang mit zeitlichem Plus!
Doch zunächst die Entwarnung: Die „Regelaltersrente“ ohne Abschläge beginnt derzeit noch mit dem 65. Geburtstag. Einen ersten zeitlichen Schritt gegen das Eintrittsalter „67“ hat als erstes der Geburtsjahrgang 1947 zu tun. Der Schritt aber ist noch recht klein. Denn das langsam korrigierte „Renteneintrittsalter“ wird zunächst nur um einen Monat pro Geburtsjahrgang angehoben. Das heißt: wer im Januar 1947 geboren ist, darf nicht bereits ab Februar 2012, sondern erst ab März 2012 Altersrente ohne Abzug beziehen. Wer seine Rente bereits ab Februar 2012 beginnen wollte, dem würde die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das gilt für alle, die im Laufe des Jahres 1947 geboren wurden. Im Januar 1948 Geborene können erst ab April 2013 abschlagfrei die Altersrente beziehen.
Maßgeblich: das Geburtsjahr
Bei Rentenbeginn im Februar 2013, dem Monat nach dem 65. Geburtstag, müssten 0,6 Prozent Minderung in Kauf genommen werden. Und so geht es weiter. Ganz spät kommen dann die 1964 und später Geborenen zum Zuge, die nur vom 67. Geburtstag an ohne Abzug in Rente gehen können. Vorheriger Rentenbezug, der auch dann bis zu fünf Jahre möglich ist, verursacht aber bis zu 18 Prozent Abschlag – je nach Art der Rente.
Doch auch „vor 67“ kann einem die Altersrente in voller Höhe zustehen, wenn als „besonders langjährig Versicherter“ gilt. Ab 2012 kann einer dann auch noch mit 65 Jahren nicht verringert den Ruhestand genießen, wenn er oder sie 45 Jahre Pflichtversicherungszeit (ohne Arbeitslosigkeit) nachweisen kann.
„Frauen-Altersrente“ nennt sich das Ruhegeld für Frauen, die vor 1952 geboren sind und vor dem 65. Geburtstag – frühestens mit 60 – Altersrentnerin werden wollen. Dies allerdings mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 Prozent.
Ein Beispiel:
1950 geboren und 60 Jahre alt in 2010; die Altersrente würde um 18 Prozent gekürzt; 14,4 Prozent wären es, wenn die Rente 2011 beginnen würde; 10,8 Prozent bei Rentenbeginn im Jahr 2012. Und so weiter. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 gilt diese Regelung nicht mehr.
Erwerbsminderungsrente
Scheidet jemand in jungen Jahren aus dem Erwerbsleben aus, so bekomme er keine Rente mehr, so die Stammtisch-Parolen. Das aber ist falsch. Versicherte, die durch Krankheit, Behinderung oder Unfall erwerbsunfähig wurden, bekommen eine Erwerbsminderungsrente. Dabei gelten diejenigen Personen als voll erwerbsgemindert, die nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Teilweise erwerbsgemindert (mit halbem Rentenanspruch) ist, wer zwar noch drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann.
Diese Renten wegen einer Erwerbsminderung werden fiktiv so berechnet, als wäre bis zum 60. Geburtstag weiter gearbeitet worden und über „Zurechnungszeiten“ ausgeglichen. Vor 1961 geborene Frauen und Männer können auch heute noch Anspruch auf die „alte“ Regelung einer Berufsunfähigkeitsrente haben.
Rente und Hinzuverdienst
Wer als 65 Rentner mit 65 unbegrenzt hinzuverdienen möchte, kann dies tun, an der Rente ändert sich nichts. Allerdings können die Einkünfte abgabenpflichtig sein wie bei jedem Arbeitnehmer. Wer schon früher in Rente ging oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, kann bis maximal 400 Euro pro Monat dazu verdienen. Zweimal im Jahr dürfen es 800 Euro sein. Ist der Zusatzverdienst höher, führt dies dazu, dass die eigentliche Rente nur noch anteilig bezahlt wird.
Wie Zusatzeinkommen und Rentenkürzung in Zusammenhang stehen ergibt sich – individuell für jeden Rentner – aus dem Rentenbescheid und richtet sich nach der Entlohnung der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn. Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente dürfen dann mehr hinzu verdienen, wenn dies mit ihrer vorherigen Berufstätigkeit zusammenhängt, was durch die Rententräger individuell beraten wird.
Rente für Minijobber?
Minijobber, die bis zu 400 Euro im Monat, verdienen, erwerben durch die zusätzlichen pauschalen Abgaben des Arbeitgeber nur minimale Rentenansprüche. Durch eigene Beitragszahlung können diese Anwartschaften aufgestockt werden, um auch Anspruch auf Rehabilitation wie durch Kuren erhalten zu können. Dazu muss man den Arbeitgeber veranlassen, 4,9 Prozent des Bruttoverdienstes ebenfalls an die Rentenkasse zu überweisen. Macht bei 400 Euro im Monat 19,80 Euro und bei 300 Euro wären 4,70 Euro.
Kindererziehungszeiten
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird entweder der Mutter oder dem Vater ein Jahr als „Kindererziehungszeit“ angerechnet. Für nachherige Kindschaften sind es drei Jahre. Diese Gutschrift nach Durchschnitt aller Rentenversicherten ergibt jedoch einen bescheidenen späteren Rentenanteil von unter 30 Euro (oder eben ein Mehrfaches).
Die Gesetzliche Rentenversicherung wirft viele Fragen auf
Fragen über Fragen, die gesetzliche Rente ist erstens nicht mehr sicher und verunsichert zweitens die potentiellen Rentenempfänger. Die deutsche Bevölkerung steht vor schweren demographischen Herausforderungen. Die Bürger werden immer älter, die Last der Renten-Finanzierung ruht immer stärker auf den Schultern der heute Erwerbstätigen. Um so wichtiger ist es sich umfassend zu informieren und um eine ausreichende private und betriebliche Altersvorsorge zu kümmern. Nur dann ist die Rente auch in Zukunft sicher.
Mustermann meint
…man(n) muss sich eigentlich wundern,
was alles so abgeht mit dem ruhegehaltsfähigen Alter.
Da geht der Polizist, der zuletzt 18 Jahre auf einem Polizeiposten auf dem Lande ohne Schichtdienst abgesessen hat und sich mit gestohlenen Kaninchen und Lärmbelastigung abgeben musste , bereits mit 60 in die Pension
und die Schulkameradin von einst, die sich 35 Jahre bei der Sparkasse beschäftigen ließ, wird über eine mehrjährige, vom Arb.geber bezahlte Pensions-Zusatzversicherung von Alter 57 bis 60 mit 90 % brutto für Vollzeit vergütet, um dann von 60 bis 63 bei ebensolchen 90 % nicht mehr schaffen zu müssen und die 90 % laufen weitere drei Jahre…
Damit macht die Spaka möglichst keinen Gewinn, was sie ja gar nicht will, und die Landeskasse zahlt die Pension für den pens. Polizisten viel zu früh.
Ei, da kann man als Lehrer nur froh sein, dass man bis 64 vor die Klassen treten darf…
Verdienst Rentner meint
Hallo,
das war doch schon immer so,
dass die Jungen die Renten der Alten zahlen.
Die Jungen sollten sich übrigens
nicht über die Alten und deren so hohe Renten beklagen.
Die heutigen Jungen gehen auch mal in Rente.
Die werden sich dann wundern, was die dann noch so an Rente
zugestanden bekommen.
Laut Frau von der Leyen eine Rente in Höhe der Grundsicherung.
TOLL!!!