Noch witzeln die Kabarettisten (Dezember 2009, Mitternachtsspitzen, Neues aus der Anstalt) über die neue Familienministerin Kristina Köhler, die bereits mit 14 Jahren für Helmut Kohl schwärmte und damals in die Junge Union eintrat. Doch die Familien werden ab dem 1. Januar 2010 das neue Kindergeld, den Kinderfreibetrag sowie den Unterhaltsvorschuss schätzen, den die Bundesregierung als Förderung für Familien in 2010 weiter ausbaut.
Die Änderungen sind gesetzlich beschlossen, und so tönt es aus Berlin jung, dynamisch und erfolgreich: „Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen„. Und weil die Zeiten als wirtschaftlich schwierig gelten, sei es wichtig, den Familien finanziell unter die Arme zu greifen. Damit zählt auch der erhöhte Unterhaltsvorschuss, bei dem jeder Euro zählt, zu jenen Teilen, die insgesamt das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ vom 18.12.2009 bestimmen.
Änderungen ab Januar 2010
Um genau zu sein, steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Und weil junge und jüngste Eltern nicht in jedem Fall zusammen leben und auch nicht partnerschaftlich „verbleiben“ wollen, wird auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben: von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag für all jene, bei denen es sich wegen höherer Einkommen und des dann auch höheren Steuersatzes steuerlich stärker rentiert, wird ebenfalls erhöht – von 6024 Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus.
Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
– für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 317 Euro
– für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahres 364 Euro und
– für Kinder bis zum vollendeten des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Mehr netto vom brutto
Für einfache Arbeitnehmer eigentlich zu kompliziert, es zu kapieren, steuerlich eine Verbesserung für Ehepaare: das Faktorverfahren, das dann wirkt, wenn das bisherige Ehegattensplitting bei verschiedenen Lohnsteuer-Klassen zweier Ehepartner gerechter als bisher aufzuteilen sein soll.
Und weil man gar schon dran war an der Streuerreform, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für einen „Grundtarif“ ab 2010 steuerlich geltend gemacht werden.
Das nun bedeutet, wenn Arbeitgeber und Finanzbehörde es schnell umsetzen – doch das wird sich verzögern, zumindest für hunderttausende Beamte, die höher als mit einem Grundtarif privatversichert sind -, dass man ab Februar, März 2010 tatsächlich einige Euros als mehr netto vom brutto ausbezahlt bekommt…
Zeugnis für den Zivi
Neu geregelt wird mit Beginn 2010 auch der Zivildienst. Die Seminare für Zivildienstleistende werden neu strukturiert und durch neue Angebote ergänzt, die der Zivi zusammen mit seiner Dienststelle zum Teil selbst „buchen“ kann.
Mit Ende des Zivildienstes erhält jeder Zivi dann ein qualifiziertes Dienstzeugnis über seine im „Lerndienst“ erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen. Das nun mag gut sein für Bewerbungen und die persönliche wie berufliche Entwicklung.
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