„Was lange währt…“ könnte ja tatsächlich auch gut werden. Der Bundesverband (vzbv) und elf seiner Verbraucherzentralen haben zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt gestartet, um Verbraucherrechte in der Pflege zu fördern.
Denn Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörige bedürfen bei Verträgen mit Betreibern von Pflegeheimen, bei neuen Pflege-Wohnformen und bei Einrichtungen der Behindertenhilfe längst der Unterstützung.
Und so wollen die Verbraucherzentralen individuellen Rat über eine Telefonhotline bieten und
mit Veranstaltungen und Veröffentlichungen dienen. Gleichzeitig übernimmt der vzbv die Aufgabe, Wohn- und Betreuungsverträge zu prüfen und hilft dabei, Verbraucherrechte auch durchzusetzen.
Das Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“ läuft zunächst zwei Jahre und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Für Verbraucher soll es also leichter werden, Infos über die eigenen Rechte zu finden; dies gilt besonders für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Denn Pflegeangebote sind eigentlich stets mit erwerbswirtschaftlicher Kalkulation der Anbieter verbunden. Und eben deshalb dürfen deren Bedingungen Verbraucher nicht benachteiligen.
Fakt ist, das das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) seit 2009 die zulässigen
Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen regelt.
Doch weiß man längst auch bei den Verbraucherzentralen, dass immer noch Klauseln angewandt werden, durch die Verbraucher benachteiligt werden. Im Mittelpunkt des Projekts stehen deshalb neue Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Mehr Beratung gibt es unter 01803 – 66 33 77 von Experten der Verbraucherzentralen
Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein.
Bis 2015 führen die Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 100 Info-Veranstaltungen und Aktionstage durch und sie beteiligen sich an Messen.
Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung wird gezielt Info-Broschüren in leichter Sprache entwickelt.
Auch wird der vzbv Verträge kollektiv-rechtlich, denn als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze auch gerichtlich geltend zu machen.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot unter www.vzbv.de/wbvg
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