Wer bei sich der Finanzierung eines Fahrzeugs die Frage stellt „finanzieren oder leasen“, der darf einen Fehler nicht machen. Nämlich den, beide Formen auf unterschiedliche Laufzeiten zu vergleichen.
Und so bleibt auch die Frage außen vor, ob sich denn vielleicht doch Leasing lohne, wo doch Autohäuser mit günstigen Monatsraten für die neuesten Modelle werben. Wenn aber doch Leasing, dann sollte man auch die klassischen Kostenfallen kennen.
Eines also vorweg: wer auf vier Jahre Leasing mit Voll-Finanzierung vergleicht, der kann auf 48 Monate sofort und zweifelsfrei erkennen, dass die Finanzierung monatlich nahezu das Doppelte dessen an Kaufkraft bindet, was für die „Leihe“ aufzubringen ist.
Somit spart „L“ zunächst mal monatlichen Kaufkraft-Abfluss. Ob also „F“ oder „L“ – beides bietet lediglich Mobilität, auch wenn einem nach der Laufzeit beim Leasing das Fahrzeug nun mal nicht gehört, man aber erhebliche Mittel „sparen“ konnte.
Wer least, mietet für eine bestimmte Laufzeit, an die man auch gebunden ist, unabhängig davon, wie sich die persönliche Situation entwickelt, Wer sich in dieser Zeit vom Auto trennen will, muss schon mit dem Entgegenkommen des Autohauses rechnen dürfen, damit sich nicht doch ungünstige Konditionen ergeben.
Auch sind vorzeitige Ablösewerte bis hin zum sog. Kalkulierten Restwert nach der Laufzeit beim Leasing nicht möglich. Ein ordentliches Kündigungsrecht für Privatpersonen fehlt meist.
Was man schon vor dem Leasingvertrag klären sollte, ist die einfache rechnerische Division der Leasingsonderzahlung durch die Laufzeitmonate.
Das macht schnell klar, was eigentlich und im Voraus und über den Daumen auf die vermeintlich günstigen 79 oder 99 Euro pro Monat drauf kommt. Denn das steht nicht mal im Kleingeruckten.
Und wer an einen „Schlawiner“ unter den Autokaufleuten geraten ist, der wird manchmal nach der Leasingdauer feststellen müssen, dass der kalkulierte Restwert höher ist als bei Vergleichsfahrzeugen auf dem Gebrauchtmarkt.
Schließlich hat der Leasinganbieter ein großes Interesse am Werterhalt des verliehenen Fahrzeugs, weil die sog. Rückläufer wieder an den Mann oder die Frau gebracht werden müssen. Deshalb wird die Nutzung des Fahrzeugs bei kleinen Monatsraten bei der Jahreslaufleistung stark eingeschränkt. Wer mehr als die vereinbarten Kilometer fährt, muss nachzahlen.
Wird der Wagen nach Ablauf nicht abgelöst, sondern an den Leasinggeber zurück gegeben, liegt bei normalem Verschleiß der Restwert zugrunde oder aber der Leasinggeber prüft auf Kratzer, Dellen oder Flecken, was den Restwert mindert. Wertminderungen muss der Leasingnehmer tragen, auch wenn die Mängel nur wenig störten…Im Zweifel endet so was vor Gericht.
Als privater Fahrzeughalter sollte man also wissen, was man will: Mobilität auf begrenzte Dauer
oder macht ein Arbeitsplatzwechsels die vereinbarten Kilometer zunichte…
Dann wäre ein durch Kredit finanzierter Autokauf besser, wenn auch mit den benannten höheren Monatsraten. Wer nicht über die Bank des Herstellers finanziert und eben anders flüssig ist, der kann schließlich auch interessanter um Rabatte feilschen.
Fazit eines langjährigen Leasingnehmers: ein Auto lohnt sich gar nicht….
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