Kann es ein neues gesellschaftliches Engagement in Deutschland geben?
Erst kürzlich im TV – ein Spielfilm, in dem der Protagonist in den 80-ern lapidar feststellt, er sei bei der Bundeswehr, weil er die Verweigerung verpasst habe… Dass die gültige Aussetzung der Wehrpflicht eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen der vergangenen 20 Jahre darstellt, ist für die Bundesministerin Kristina Schröder keine Frage mehr: „Nicht zuletzt, weil uns dadurch die Zivis fehlen werden!“
Deshalb gelte es, sich dafür stark zu machen, zeitgleich mit der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes den Bundes-Freiwilligen-Dienst BFD auf den Weg zu bringen. Die Regierung will damit ein attraktives Angebot für Jüngere, Frauen und ältere Menschen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren wollen.
Der BFD gilt nach Ansicht der Regierung als „überzeugendes Konzept“, mit dem die Schwarz-Gelbe Koalition die Freiwilligendienste in Deutschland gestärkt und den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren könne.
BFD und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ würden weitgehend gleich ausgestattet, damit der einzelne Freiwillige gar nicht spüre, in welcher Rechtsposition er sich befinde.
Noch im Dezember soll Gesetz zur Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes im Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Bundesfreiwilligendienst soll bundesweit rund 35.000 Männer und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum gemeinnützigen Einsatz bieten. Er soll das FSJ und das FÖJ ergänzen und mit bestehenden Freiwilligendiensten geführt und verwaltet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
* Der BFD soll Männern und Frauen jeden Alters nach der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
* Wie in den Jugend-Freiwilligendiensten soll der Einsatz mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
* Der BFD gilt als vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten.
* Ist der Freiwilligen älter als 27, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
* Der BFD soll wie Zivildienst arbeitsmarktneutral sein; regulärer Arbeitskräfte sollen nicht verdrängt oder ersetzt werden, sondern als unterstützende Tätigkeiten gelten.
* Der BFD soll an Plätzen der bisherigen Zivis und eben deren Bereichen geleistet werden können.
* Die Einsätze sollen auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
* Die Freiwilligen werden gesetzlich sozial-versichert.
* Das Taschengeld wird wie in FSJ und FÖJ nicht vorgegeben und ist mit den Trägern frei vereinbar;
hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze.
Der Bund fördert die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro
pro Jahr, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der
Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den bisher für den
Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.
Na, dann: Glück auf!
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