Zugegeben, die Zahl der Einwohner einer Gemeinde oder Stadt bestimmt auch über die Zahl der Stadt-Sheriff und Politessen, sogenannter Vollzugsbediensteter der Ämter für öffentliche Ordnung samt Bußgeldstelle, die auf den ruhenden, den bewirtschafteten Park-Verkehr achten.
Wie wahrscheinlich ist es aber, erwischt oder besser nicht erwischt zu werden, wenn man eine der letzten Dino-Park-Uhren von KIENZLE oder eben den Parkschein-Automaten nicht bedient…?
Kann nach einem Dutzend mal „schwarz parken“ der „ersparte Wert“ nicht doch höher liegen, als schließlich beim verflixten 13. Mal 10 Euro zahlen zu müssen, weil man das Fahrzeug in einer sogenannten „bewirtschafteten Parkzone“ ohne Ticket abstellte und dabei erwischt wurde.
Denn das ist kann nun mal günstiger sein als ein Ticket. Und so wird gepokert. Aber Achtung! Die Tatsache, sog. „Knöllchen“ eingefangen zu haben, kann sich über Wochen und Monate rächen.
Denn wer häufiger falsch oder eben widerrechtlich parkt und ebenso häufig erwischt wird, verursacht Zweifel an seiner Fahreignung. Das jedenfalls teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht dem Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.
Wer hier gar zu „Meisterehren“ gelangt muss u. U. diese Zweifel durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), dem sogenannten „Idiotentest“ widerlegen. Wird die MPU nicht bestanden oder nicht fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg.
Wer nun aber glaubt, mit der Überweisung an die jeweilige Stadtkasse auf der sicheren Seite zu sein, der irrt. Denn nachteilige Folgen drohen auch demjenigen, der regelmäßig Knöllchen einfängt.
Und das womöglich noch jede Woche.
Beim ruhenden Verkehr ist jedenfalls nicht entscheidend, wer das Fahrzeug hält oder wer es fährt, den der Halter haftet für den Fahrer. Die Sachlage ist jedenfalls nicht immer harmlos, wie ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin belegt:
Ein Fahrzeughalter sammelte in 18 Monaten Jahren 127 Knöllchen und fuhr auch noch 17 mal mit überhöhter Geschwindigkeit. Trotz des Hinweises auf verschiedene Fahrer zog das Gericht den Führerschein dennoch ein (AZ.: VG 4 L 271.12).
Wer es als Monteur oder Außendienstler schafft, Knöllchen bundesweit zu sammeln,, bleibt eher ohne Folgen, da den diversen Behörden das wiederholte Vergehen nicht auffällt. Und auch Punkte drohen nicht.
Bloße Strafzettel bleiben also meist ohne Folgen. Wer jedoch mit seinem parkenden Fahrzeug einen Rettungsweg oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss – seitdem der neuen Bußgeldkatalog gilt – mit einem Punkt in Flensburg rechnen und es werden 60 Euro fällig.
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