Kaum einen Ecke in Deutschland, in die nicht auch Gas und/oder Strom fließen, das nicht von den jeweils örtlichen Stadtwerken geliefert wird. Denn bundesweit sorgten die „Gasrebellen“ von einst zwischen Bodensee und Waterkant ( z.B. www.vsbd-gaspreis.de) mit Widersprüchen, juristischen Klagen und mit erfolgreichen Gerichtsverfahren gegen unangemessene Preiserhöhungen, Gas-Zwang in Neubaugebieten oder abgelehnte Kündigungen für die schließlich bundesweite Liberalisierung auf dem Enegiemarkt.
Weil nun längst ein Ranking der günstigsten Versorger existiert (www.verivox.de; www.mut-zum-wechsel.de) versuchen viele Stadtwerke, ihre Kunden mit Inseraten zu halten, dass man doch auch zum Frisör um die Ecke gehe… Auch wenn der lokale Anbieter nicht eben zu den besten zehn gehört.
Versucht man nun im direkten Kontakt mit einem Stadtwerk zurück zu kehren, weil man schon öfters gewechsel hat, liest sich die Korrespondenz dann auch klar und offen:
„…tats. gehe ich auch zum Frisör um Ecke an der Brunnengasse, doch bei Strom und Gas ist einem der Geldbeutel dann doch näher als das Hemd oder die Haare. Was also tun…? Derzeit bin ich noch bis 31.12. bei Immergrün. Haben Sie, Herr Geschäftsführer, einen „angemessenen Vorschlag“, die Preisdifferenzen bei verivox zu überwinden? Warum verkaufen Sie die Bäder nicht wieder an die Stadt?? Das „spart“ Verluste!! Bin gespannt, ob Sie antworten…
Freundlichen Gruß“
„Sehr geehrter Herr …,
wir haben unsere Produktpalette weiterentwickelt und bieten einen Online-Tarif für die besonders preisbewussten Kunden an. Diesen können Sie auf unserer Homepage einsehen und entsprechend buchen. Damit gehen wir auf das aktuelle Marktgeschehen ein.
Ansonsten sind wir unseren Kunden, unseren Gesellschaftern und unseren Mitarbeitern verpflichtet, mit einer soliden Geschäftspolitik dafür zu sorgen, dass wir im Gegensatz zu einigen Internet-Händlern die geschlossenen Verträge auch erfüllen können und nach einem Insolvenzantrag die Kunden nicht in die (teure) Ersatzversorgung entlassen müssen. Im übrigen bewegen wir uns mit dem technisch – wirtschaftlichen Querverbund mit der BVS im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage.
Freundlichen Gruß“
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,
nun haben wir beide ja inzwischen und nach Jahren der auch öffentlichen Auseinandersetzung
den Status quo erreicht und die Republik nutzt die Liberalisierung bei Strom und Gas.
Doch ist schade, dass Sie erneut ausblenden, dass Ihre GmbH wegen der Querfinanzierung,
die auf einen Deal von Dr. Sch. und den früheren OB Dr. G. zurückgeht und in dessen Folge ein jahrzehntelanges Feststoffverbrennungs-Verbot für mehrerer Stadtquartiere nach sich zog,
diejenigen Bürger als GmbH-Kunden zu stark belastet, die als Mieter, Rentner, Senioren, Alleinerziehende, Studenten, Nichtschwimmer oder als „Fußpilz-Allergiker“ eben nix von den Bädern oder auch nix von deren Querfinanzierung haben (wollen) und trotzdem dafür blechen.
Weil nun mal die Energieumsätze den Gewinn bringen sollten! Da sind die Steuergesetzgebung und der Verlustabzug für die GmbH das Eine.
Das Andere aber ist die Frage, wie kann ein ökonomisch und akademisch gebildeter Mensch nach wie vor er Ansicht nachhängen, bei der Daseinsvorsorge durch Ihre GmbH sei eine Querfinanzierung als sozial einzustufen???
Muss doch Ihr Unternehmen mehrere Mio. Euro an Bäder-Verlust ausgleichen, Körperschafts-und Gewerbesteuer zahlen, die Mitgesellschafterin Thüga befriedigen, nicht zuletzt auch die Stadtkasse und den Rest-Gewinn in die Eigenkapital-Rücklage buchen.
Und Ihr Zweckverband mit den Gemeinden der Region macht gleichzeitig die selben Preise für Bad D. & Co geltend. Eigentlich überteuert! Sozial !!!?? NEIN!!
Nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, ist auch sozial einzustufen.
Und übrigens: sollte ein Haushalt wegen der Insolvenz seines auswärtigen Versogers „in Not“ geraten – hoffentlich hat er keine Voraustzahlung geleistet – dann fällt er eben in Ersatzversorgung durch Ihre GmbH und sucht sich dann in den ersten vier Wochen wieder einen günstigen Versorger oder aber er bleibt denn doch bei Ihnen und Ihrer GmbH.
Gruß…ich bin mal wieder weg!“
Oberlehrer meint
Bei den HR-Eintragungen oder HR-Änderungen für Stadtwerke heißt es bei deren Gegenstand meist auch:
… Die Versorgung mit und der Handel mit Energie sowie das Halten von Beteiligungen an der Bäder GmbH und der Parkhäuser GmbH.
Eine Tatsache […], die für Städte im Ländle auch im Zusammenhang mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gelesen werden muss.
Dort heißt es im Paragraf 102: … dass eine
Es heißt aber auch
Leider gibt es bis dato keine neueren juristische Kommentare zu eben dieser Gemeindeordnung aus dem Jahr 1988.
Im Kommentar zu „Wirtschaftliche Unternehmen“ heißt es dort zur o. g. Ziffer 3.
Es bleibt dem Leser überlassen, wie er diese Textstellen bewertet…