…und der Chef fährt gern Porsche…. – Eine kleine Kunde von Umsatz, Kosten und Gewinn
Der Mindestlohn von 8 Euro 50 brutto provoziere höhere Kosten bei der Personalverwaltung und führe deshalb zu mehr Schwarzwarbeit in der „Schattenwirtschaft“. Soweit so gut…oder eben schlecht! Je nach ökonomischem Aspekt…
Wer als junge Frau mit 19 oder 20 Jahren seine Lehre mit oder ohne Lehrzeitverkürzung als Pharmazeutisch-Käufmännische Angestellte (PKA) in einer Offizin-Apotheke beendet hat, wird sich kaum wundern, dass sie im ersten Berufsjahr eine Tarifgehalt von 1.668 Euro brutto erhalten wird. Schließlich sind die Mädels und ihre schon langjährig arbeitenden Kolleginnen (Kollegen gibt es nur ganz wenige in Deutschland) meist nicht in ihrer Berufs-Gewerkschaft ‚adexa‘ (www.adexa.de) organisiert und die studierten Chef rechnen kaufmännisch längst mit „spitzem Bleistift“.
Nur schade, dass man weder beim Apotheker noch beim Filialbäcker, nicht beim Gastwirt und auch nicht beim Gebäudereiniger die GuV-Rechnung zu Gesicht bekommt, um zu erkennen, wie hoch denn seine „Rentabilitäten“ sind: die vom Umsatz, die vom Eigenkapital und die des Gesamtkapitals, das da täglich gewinnorientiert eingesetzt wird.
Wer gern mal mitrechnet – es ist ein harmloses Beispiel -, der möge sich u.a. vor Augen führen, was bei einer PKA bei 1.668 Euro brutto im Monat nach Abzug allein nur der Sozialversicherungsbeiträge von ca. 20 % übrig bleibt: das Ganze mal 80 % macht 1335 Euro netto. Das dann noch dividiert durch 135 Stunden im Monat, macht knappe 10 Euro die Stunde… Eigene kleine Wohnung, ein Leasingauto….eher nicht!
Unterstellt man, dass ein selbständiger Gewerbetreibender im Einzelunternehmen, in der KG oder OHG oder auch ein sog. Freiberufler sich mit 5.000 Euro im Monat zufrieden geben könnte, er als sein Betriebsvermögen 150.000 Euro bräuchte (davon 100.000 zu aktuell 2 % p.a. bei der Bank geliehen) und er im Monat wenigstens 25.000 Euro Umsatz macht, dann blieben nach Abzug des Zinsaufwands von nur knapp 200 Euro im Monat „schlappe“ 19.800 für Sach- und Personalkosten.
Nähme man davon die Hälfte – also 9.900 als Personalaufwand – ergäbe sich bei einer Vergütung über Mindestlöhne folgende Rechnung:
8,50 plus 20 % Lohnnebenkosten macht 10,20 Euro die Stunde; 9.900 Euro dividiert durch diese 10,20 /h ergibt 970 Arbeitsstunden oder bei 160 Arbeitstunden im Monat glatt und sauber sechs Vollzeitkräfte, falls man die überhaupt benötigt.
Zugegeben – eine Milchmädchen-Rechnung. Denn es fehlen Urlaubs- und Krankheitstage und auch die Unfallversicherung.
Setzt man jedoch bei 25.000 Umsatz netto im Monat deulich weniger Personalkosten an oder statt deren eben höhere Sachkosten, bleibt eines klar:
Jeder „ersparter Kostenwert“ von 100, 200 oder 500 und mehr Euro, wenn eben „schwarz beschäftigt“ wird, erhöht den Gewinn des Unternehmers.
Übrigens: 5.000 Gewinn je Monat mal 12 macht 60.000 Euro; die im Verhältnis zum oben genannten Eigenkapital ergäbe eine EK-Verzinsung von 120 %.
Das aber wäre falsch, denn die 5.000 je Monat für Chef und Inhaber sind seine monatlihe Tätigkeitsvergütung als „kalkulierter Unternehmerlohn“ in den Verkaufspreisen seiner Leistung.
Kommen jedoch 1.000 Euro Gewinn pro Monat mehr raus als die 5.000, sind dies 12.000 Euro im Jahr und ergeben eine Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitalvon 50.000 von 24 Prozent.
Okay, okay! Beim Unternehmerlohn von 60.000 pro Jahr oder eben mehr fehlen noch die Einkommensteuer und die Privatversicherung und der Kredit von 100.000 muss aus geschaffener Liquidität auch abbezahlt werden, doch ist dass grundsätzliche Ergebnis dieser klitzkleinen Textaufgabe wahrlich nicht schlecht.
Gell, Herr Specht!!
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