Übers „Informationsfreiheitsgesetz“ verlangt ein Schüler Vorab-Einsicht in Abi-Aufgben
„Die Prüfung ist der heimliche Lehrplan!“, das weiß eigentlich jeder Pädagoge, sofern er nicht erst in seinen beruflichen Anfängen steckt. Und so haben tatsächlich auch Lehrer ‚Schiss‘, was denn alles dran kommen könne und ob man alles gelehrt hat…
Da wäre zu schön, Abi-Fragen vorher schon einsehen zu könne, was am Abi-Prüfungstag allerdings erst früh morgens und nur für Lehrer im Konferenzzimer entpackt wird.
Über ein „Informationsfreiheitsgesetz“ will sich nun aktuell im April 2015 im ministeriellen Verfahren ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Doch das Ministerium spielt auf Zeit – und bietet alte Aufgaben an.
Deshalb wird es wohl knapp, denn am 21. April steht Mathe auf dem Klausurplan, zwei Tage später schreibt ‚Mister Clever‘ Simon Schräder seine Physik-Klausur, weshalb er trotz Lernstress noch Zeit hat, einen Brief ans nordrhein-westfälische Schulministerium in Düsseldorf zu schicken.
[…] „In der Vorbereitung wäre es doch ganz hilfreich, die Klausuraufgaben fürs Abitur schon zu kennen“, sagt Schräder über seine Idee. In seiner Freizeit engagiert er sich bei der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für transparentes staatliches Handeln einsetzt. Die Gruppe ist unter anderem an der Homepage www.fragdenstaat.de beteiligt – ein Portal, auf dem Einzelpersonen und Initiativen gezielt die Herausgabe von Behörden-Dokumenten verlangen können.
Und so sieht man auch die Abi-Klausuraufgaben als „Behördendokumente“, dachte sich Schräder…
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[…] Allzu große Hoffnungen, dass seine Anfrage vor dem ersten Klausurtermin noch zu einem Ergebnis führt, hat Simon Schräder deshalb nicht. „Eine witzige Aktion ist das Ganze aber trotzdem“, sagt der Schüler aus Münster. Angewiesen auf die Original-Aufgaben ist er voraussichtlich ohnehin nicht. Er sagt: „Ich stehe in meinen Leistungskursen irgendwo zwischen eins und zwei. Das sollte eigentlich auch so klappen.“
Rolf Achenbach meint