Im „symbadischen Badischen“ nennt man sie längst die „Kopf-Tuchede“, weil’s halt einfach nicht in die Landschaft passe. Gemeint sind jene bodenlangen Mäntel, deren tragender Kopf von einem Kopftuch oder – im extremsten Fall – von einem „Vollschleier“ verdeckt ist.
Jüngst sorgte – irgendwo in der Republik – eine vollverschleierte Schülerin „für heftige politische Debatten“, worauf das Bundesland das Schulgesetz verschärfen will.
* Künftig sollen Schüler keine Kleidung mehr tragen, die die Kommunikation im Schulleben erschwert. Rot-Grün sei dabei eingeknickt.
Das heißt als Reaktion, dass an Schulen ein verhülltes Gesicht künftig nicht mehr erlaubt ist. Auf eine Änderung des Schulgesetzes hätten sich alle vier Landtagsfraktionen geeinigt. Gut so!
Und wie lautet der Gesetzentwurf?
Schüler sollen und dürften mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung nicht die Kommunikation im Schulleben erschweren.
Eine aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine solche Erschwernis darstellen, wodurch die Schule ihrem Bildungsauftrag nicht ausreichend nachkommen könne…
Die beantragte Gesetzesänderung basierte nun tatsächlich auf einem Antrag der FDP, wobei man Schüler in einer globaleren Formulierung verpflichten wollte, „am Bildungsauftrag der Schule mitzuwirken und alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stören könne“.
Dazu zähle nicht nur das Tragen eines Nikabs, sondern auch eindeutig rechts- oder linksextrem orientierte Kleidung…
Der eigentliche Fall
Das Mädchen trug seit dem siebten Schuljahr einen Nikab, diese Form des Gesichtsschleiers lässt nur die Augen frei. Sie konnte trotz intensiver Gespräche nicht dazu bewegt werden, den Nikab abzulegen.
Damit sie zum Schulabschluss kommen könne, wurde ihr Verhalten geduldet. Inzwischen hat die junge Frau mit Ende des Schuljahres 2016/2017 ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen und will ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) anschließen.
Die bisherige politische Haltung dazu: es wäre unverhältnismäßig gewesen, der Schülerin den Nikab zu verbieten, nachdem dies längere Zeit toleriert worden war. Ein Rechtsgutachten war im Mai zu dem Schluss gekommen, dass das Land der Oberschülerin nach dem aktuell geltenden Schulrecht eine Vollverschleierung nicht verbieten könne.
Der Gutachter empfahl dem Land deshalb, eine Pflicht ins Schulgesetz aufzunehmen, wonach die Schüler durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens ermöglichen sollen.
Im Nachklapp will die CDU in einem weiteren Gesetzentwurf das Tragen von Schleiern in Schulen, Gerichten, Rathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden verbieten.
Hallo, Bundesländer! Mitgemacht!
Kantholz meint
Na endlich…!!! Oder doch nicht ???
Klage abgewiesen – Lehrerin darf n i c h t mit Kopftuch unterrichten
9. Mai 2018
BERLIN. Eine muslimische Lehrerin zieht vor Gericht, weil sie mit Kopftuch vor Grundschülern stehen will. Ein Berliner Gesetz erlaubt das aber nicht.
Das Urteil fällt anders aus, als es nach der mündlichen Verhandlung erwartet wurde – sie unterliegt.
Berlins Bildungssenatorin Scheeres (SPD) lobt das Urteil. „Wenn ich eine Lehrkraft mit Kopftuch vor mir habe, ist das nicht neutral“, sagte sie.
Doch bei Schulleitern könne man wohl hören, dass es viele weitere Debatten über dieses Thema gebe.
Wurde einst nicht auch das Bekenntnis: „Stoppt Strauß“ verboten…!