Man mag es sich gar nicht vorstellen: bis Juli 2022 sollen die Stundensätze in vier Schritten auf 10,45 Euro steigen. Ja, reicht das?
Nein es reicht nicht, um vor künftiger Altersarmut zu schützen. Denn die gesetzliche Altersrente eines Arbeitnehmers bleibt auch nach 35 Jahren Erwerbstätigkeit auf Mindestlohn-Niveau und trotz der künftigen Grundrente unter der Armutsgrenze.
Die Mindestlohn-Kommission – alle Teilnehmerf wohl saturiert und alimentiert – hatte Ende Juni beschlossen, den Mindestlohn in vier Stufen auf schließlich 10,45 Euro zu heben.
Seit Januar 2020 liegt er bei 9,35 Euro, ab Januar 2021 bei 9,50 Euro, ab Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 bei „wackeren“ 10,45 Euro oder 1672 brutto für 160 Stunden monatlich.
Doch selbst mit 10,45 Euro und 35 oder 45 Jahre erwerbstätig kann die erworbene gesetzliche Altersrente Altersarmut nicht verhindern. Das beweisen Berechnungen des Versicherungs-Journals.
Grundlagen sind oder waren dabei die Renten.-Berechnungsformel, die aktuellen Rentenwerte, das aktuelle Durchschnitts-Entgelt aller gesetzlich Rentenversicherten, um die Entgeltpunkte zu berechnen, sowie ein Mindestlohn von 10,45 Euro pro Arbeitsstunde.
Man darf dabei davon ausgehen, dass sich diese Werte, wie bisher auch, dann künftig doch noch ändern werden.
Denn es ist von einem steigenden Durchschnitts-Entgelt und von höheren Rentenwerten auszugehen, und auch der Mindestlohn wird noch weiter steigen.
Ein Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von 10,45 Euro pro Arbeitsstunde hat bei einer 40-Stundenwoche ein Jahresbrutto-Einkommen von rund 20.064 Euro beziehungsweise 1.672 Euro im Monat.
Dagegen beträgt das Durchschnitts-Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, das zur Berechnung der jährlich erreichten Entgeltpunkte zugrunde liegt, im Jahr 2020 vorläufig 40.551 Euro in den alten und 37.898 Euro in den neuen Bundesländern.
Einem Arbeitnehmer mit 10,45 Euro würden demnach pro Jahr rund 0,536 Entgeltpunkte in West- beziehungsweise knapp 0,574 Entgeltpunkte in Ostdeutschland auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Somit ergibt sich nach 35 Jahren Arbeit auf Basis des aktuellen Rentenwerts (34,19 Euro West und 33,23 Euro Ost) ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente in Höhe von brutto rund 641 Euro in West- und 667 Euro in Ostdeutschland. Nach 45 Jahren bei 10,45 ergibt sich die gesetzliche Altersrente von 825 Euro in West- und 858 Euro in Ostdeutschland.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung bekäme ein Geringverdiener, der im Durchschnitt pro Jahr mindestens 0,3 und maximal 0,8 Entgeltpunkte erreicht, nach 35 Jahren eine zusätzliche Grundrente im vollen Umfang bis maximal 404,86 Euro. Hierzu werden die erreichten Entgeltpunkte verdoppelt, doch maximal auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angehoben – davon werden 12,5 Prozent abgezogen.
Aktuell würde sich damit die Grundrente auf Basis des genannten Mindestlohns auf circa 267 Euro in den alten und 230 Euro in den n neuen Bundesländern belaufen.
Das macht damit eine gesetzliche Gesamtrente, also gesetzliche Altersrente plus Grundrente, von rund 918 Euro in West- und 898 Euro in Ostdeutschland.
Fazit: die Rentenleistung inklusive Grundrente wäre damit zwar deutlich höher als die Altersrente ohne Grundrente, die dem Arbeitnehmer mit Mindestlohn selbst nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit zustehen würde, sie liegt aber immer noch unter der Armutsgrenze.
Doch das ist brutto, weil noch die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Fakt ist dabei: Die Armuts-(-gefährdungs)-Schwelle oder auch Armutsgrenze lag laut Statistischem Bundesamt bereits 2018 bei 1.035 Euro netto. Da aktuellere Daten noch nicht vorliegen, kann in 2020 von einer noch höheren Armutsgrenze ausgegangen werden.
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