Aktuell hat der Bundestag 709 Mitglieder, 111 mehr, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der nächsten Wahl im Herbst 2021 könnten es sogar über 800 Abgeordnete werden.
Deshalb haben Jochen Frowein, Hans Meyer, Christian Pestalozza und Hans Herbert von Arnim zusammen mit hundert weiteren Professorinnen und Professoren des Staatsrechts in einem Offenen Brief an den Bundestag appelliert,
das Wahlrecht so zu ändern, dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurückgeführt wird.
Doch „denkste!“ – Die erforderliche Kompromiss- und Reformbereitschaft ist noch immer nicht in Sicht.
So entstand zwischen professoralen Freunden und Bekannten die Frage, ob nicht auch sie unterschreiben könnten und sollten?
Und die Petition war sofort entschieden: offen für jedermann und jede Frau.
Wenn möglichst viele zustimmen, kann zusätzlicher Druck auf den Bundestag entstehen, endlich zu handeln.
Und wenn die Zeit knapp wird, kann man notfalls auch die Termine für die Vorbereitung der Wahl hinaus schieben.
Klar ist, die Reform verlangt, die Eigeninteressen der Parteien und Abgeordneten zurück zu stellen. Das eben ist unerlässlich.
Denn ein aus den Fugen platzender Bundestag
beschädigt die demokratische Legitimation der parlamentarischen Demokratie schwer,
beeinträchtigt die Funktionen des Bundestags: Allein sein Wirtschaftsausschuss hat jetzt schon 49 ordentliche Mitglieder,
bewirkt unnötige Zusatzkosten.
So verursacht jeder Abgeordnete weit über 35.000 € im Monat „Alimentierung“ (10.083 € steuerpflichtiges Diäten, 4497 € steuerfreie Kostenpauschale, 22.201 € für persönliche Mitarbeiter und eine großzügige staatsfinanzierte Altersversorgung sowie zahlreiche weitere Pauschalen)
Verfälscht wird auch die Auswahl der Volksvertreter durch die Bürger.
Wer mit seiner Stimme Überhangmandate bewirkt, generiert Ausgleichsmandate für Parteien und Abgeordnete, die er gerade nicht gewählt hat.
Auch führen die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass statt der eigentlich vorgesehenen 299 Plätze über die Partei-Listen-Abgeordneten weitere Abgeordnete über starre, von den Wählern nicht zu verändernde Listen gewählt werden.
Kämen nach der nächsten Wahl noch 100 Abgeordnete dazu, würden auch diese alle nach starren, allein von den Parteien zusammengestellten Listen gewählt.
Wer nun mal als Abgeordneter hockt, weiß: einen guten Job. Ja nicht aufgeben…
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