Recht einfordern oder recht haben…
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet für rechtswidrig erklärt.
Ein Urteil, das aber eigentlich nur für die eine Person gilt, die den Antrag gestellt hat.
Und dennoch hat die Stadt des neuen OB Stephan Keller die sogenannte Allgemeinverfügung zurückgezogen.Nicht jedoch, ohne eine neue vorlegen zu wollen.
Bis dahin solle jedoch niemand auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten, „zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer“, mahnte der CDU-Politiker.
Was sich darstellt, ist eine Luft zwischen der Stadt und dem Land eine Kluft auf, die auch noch quer durch die CDU läuft.
Denn Kellers CDU-Parteifreund. NRW-Justizminister Peter Biesenbach, begrüßt das Masken-Urteil. Es zeige, dass „der Rechtsstaat funktioniert“.
Und so zweifelt er folglich an Allgemeinverfügungen wie der in Düsseldorf, die über die Verordnungen des Landes hinausgehe.
Da muss man(n) sich die Frage stellen, ob es sachdienlich ist, im Alleingang den Bürgern noch weitere Verpflichtungen in Form einer Allgemeinverfügung zuzumuten, wo diese doch bereits weitreichend eingeschränkt sind – zum Schutz aller. Reicht eine Landesverordnung nicht?
Bleibt offen, wie eine einfache Sache weiter läuft? Gebietet doch die Vernunft, Maske zu tragen.
Denn wenn sich alle eigenverantwortlich beweisen, sind staatliche Verfügungen und Verordnungen eigentlich nicht notwendig….
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