Bei Gurken im Glas geht nix. Da ist drin, was man sieht. Doch sobald die Verpackung diese zulässt gilt allzu oft: Es steht nicht drauf, was drin ist – oder es ist nicht drin, was drauf steht. Ob es sich in jedem Fall um ‚legale‘ Verbrauchertäuschung gehandelt, geduldet von den deutschen und europäischen Lebensmittelgesetzen, haben sich die Aktivisten von foodwtach als „Essensretter“ auf die Fahnen geschrieben.
Sie sind es auch, die feststellen, dass es genau ein Jahr her ist, dass Ilse Aigner dieses Systematik der Branche offiziell anerkannte. Denn am 20. Juli 2011 ging auf ihre Initiative das Internetportal „lebensmittelklarheit.de“ an den Start. Seither sammelten die ‚Wasserträger‘ im Bundes-Verbraucherministerium Dutzende Fälle an Tricks und Täuschungsmanövern, mit denen Lebensmittelhersteller Kunden in die Irre führen.
Dazu meint foodwatch: Die Zeit des Handelns sei gekommen! Ilse Aigner solle nicht weiter im Internet Beispiele für Verbrauchertäuschung zusammentragen, sondern dafür sorgen, dass diese Verbrauchertäuschung aufhört.
Ob die Ministerin darauf hört, um endlich die Gesetzeslücken zu schließen und neue Kennzeichnungs-Regeln durchzusetzen, ist fraglich. Somit bleibt auch offen, ob sich Verbraucher besser informieren können und besser vor Täuschung und Irreführung geschützt werden…
foodwatch will mit einem 15-Punkte-Plan, dass Frau Aigner nicht mehr nur zusieht, sondern handelt.
Etikettenschwindel
So wurden es bereits viele Fälle, die auf Ilse Aigners Lebensmittelklarheit-Seite als Etikettenschwindel konkret benannt wurden. Fälle genug, damit die „Begleitforschung zu dem Portal“ zu einem eindeutigen Schluss kommen konnte: Es besteht Handlungsbedarf und es ist wichtig, Rahmenbedingungen auf dem Lebensmittelmarkt zu schaffen, die den Kunden, aber auch den Mitbewerbern Schutz vor opportunistischem Verhalten einzelner Unternehmen bieten.
Hierzu sind bestehende rechtliche Regelungen und Begriffsfassungen kritisch zu betrachten und als Handlungsauftrag an die Ministerin zu begreifen.
Folglich sind Gesetze erforderlich und nicht nur Informationsangebote im Internet oder – wie von Frau Aigner vorgeschlagen – freiwillige Siegel und Selbstverpflichtungen der Unternehmen.
Sind es also eklatante Gesetzeslücken, die sich auftun, denn Lebensmittelhersteller müssen kaum Informationen über die Herkunft ihrer Produkte geben. Weder über Tierhaltungsstandards, die Verwendung gentechnisch veränderter Futtermittel oder kleine Mengen Alkohol in der Kinderschokolade…
Keine oder zu wenig Angaben also. Hinzu kommt die mangelhafte Mindestschriftgröße für Pflichtangaben wie die Zutatenliste, die EU-weit auf winzige 0,9 bis 1,2 Millimeter festgelegt wurde. Eine Tatsache, die dazu führt, dass sich viele Verbraucher mangelhaft informiert fühlen.
Hier setzt der 15-Punkte-Plan von foodwatch an. Er soll – sofern er denn realisiert würde – die Gesetzeslücken schließen und die wichtigsten Informationen gut lesbar als Pflichtkennzeichnung vorschreiben.
Eigentlich selbstverständlich, aber bislang in keinem Gesetz geregelt.
gold account meint
In vielen für die Kaufentscheidung zentralen Fragen ist keine oder nur eine
unzureichende Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen vorgegeben. Angaben
zur Tierhaltung müssen die Hersteller überhaupt keine machen,
auch die Verwendung von geringen Mengen Alkohol können sie selbst in Kinderprodukten
verschleiern. Trotz werblicher Hervorhebung des regionalen Ursprungs müssen keine
Informationen über die Herkunft der Produkte gemacht werden.
Der Einsatz von Gentechnik muss zwar bei pflanzlichen Zutaten genannt werden,
nicht jedoch bei der Verwendung gentechnisch veränderter Futtermittel.
Zudem wurde EU-weit gerade eine Mindest-Schriftgröße von winzigen 0,9 bis 1,2 Millimeter festgelegt,
so dass viele Verbraucher Mühe haben werden, die wenigen vorgegebenen Informationen überhaupt zu entziffern.