Er steht jährlich wie eine Eins: der 31. Mai. Wer nämlich seine Steuererklärung selbst erstellt, weil er dazu verpflichtet ist, eine abzugeben, muss sein Einkünfte-Vorjahr bis spätestens 31. Mai darstellen. Eine einfache Möglichkeit, die Frist zu verlängern, ist es, wenn man einen Steuerberaterbeaufztragt oder sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wendet. Wenn nämlich diese die Steuererklärung erstellen, […]