Es gibt ihn noch immer, den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie. Doch nicht immer wollten Verkäufer Mängel anerkennen, wenn ein Gebrauchsgut in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wegen einer Funktionsstörung reklamiert wurde. Denn für diese Zeit lag die Pflicht des Käufers darin, nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Kauf „dem Gegenstand immanent“ […]